Rechtstaatlichkeit

Für déi Lénk zeigt die neuerliche Aussetzung des Bommeleeër-Prozesses den imminent politischen Charakter dieser Verhandlung. Die Tatsache, dass die Frage, ob die Geheimhaltung über den verfassungsmäßigen Rechten der Verteidigung steht, überhaupt richterlich geklärt werden muss, verdeutlicht erneut, dass das Geheimdienstgesetz von 2004 fundamentale rechtstaatliche Prinzipien unterhöhlt.

Die Geheimhaltungsklausel für Mitarbeiter des SREL könnte in diesem konkreten bedeuten, dass sie eventuell wichtige Informationen zur Aufklärung der größten Terrorwelle die Luxemburg seit Ende des 2. Weltkriegs erlebt hat, unter Androhung von Haftstrafen, verschweigen müssten.

Darüber hinaus wäre das Vorenthalten wichtiger Informationen ein gewaltiger Nachteil für die Verteidigung, da so ein fairer und kontradiktorischer Prozess eigentlich nicht möglich wäre.

Der Geheimdienst ist ein Fremdkörper in der Demokratie und trägt nichts zur Aufklärung von Terrorismus bei. Im Gegenteil, er steht ihr entgegen, unabhängig davon inwieweit ehemalige SREL-Mitarbeiter involviert waren oder nicht

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