Die CSV-LSAP Regierung hat zwar die Abtreibungsgesetzgebung geändert, aber nicht zu Gunsten der Frauen: Das Gesetzprojekt hat die fortschrittlichen Frauenorganisationen sowie den Planning Familial auf den Plan gerufen, die mehrere Kritikpunkte formulierten. Die Änderung bewegt sich noch immer im Rahmen des Strafgesetzbuches. Der freiwillige Schwangerschaftsabbruch bleibt in dieser Logik ein Verbrechen und steht als solches unter dem Kapitel: „Verbrechen gegen die Familienordnung und die öffentliche Moral“. Prinzipiell hat die Frau also nicht das Recht selbst zu bestimmen, sie kann nur in Ausnahmefällen den Eingriff vornehmen lassen.
Es handelt sich nach wie vor um eine Indikationslösung, denn ohne Grund ist der Schwangerschaftsabbruch auch in den ersten zwölf Wochen nicht erlaubt. Im Gegenteil – die Frau muss in Zukunft eine obligatorische Konsultation bei einem psychosozialen Dienst über sich ergehen lassen, ehe sie den Eingriff vornehmen lassen kann. Wenn Herr Bodry in dieser Gesetzesänderung eine „verkappte Fristenlösung“ sieht, können wir ihm nicht Recht geben.
déi Lénk wollen den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch streichen.
Das Recht auf Selbstbestimmung der Frau muss in dieser Frage im Vordergrund stehen; allein die Frau muss ja auch die Konsequenzen einer unerwünschten Schwangerschaft tragen. Deshalb sind wir für die freie Entscheidung der Frau in den ersten 12 bis 14 Wochen – und wenn die Frau es wünscht, auch für die Möglichkeit einer psychosozialen Unterstützung bei der Entscheidung.