Für eine demokratische öffentliche Daseinsvorsorge

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Jedes Individuum hat grundlegende Bedürfnisse: Jeder braucht Wasser, eine warme Unterkunft, Strom, Bildung, Sanitätsdienste, Transportdienste, Kommunikationsdienste und vieles mehr. Staat und Gemeinden bieten den Bürger/innen qualitativ hochwertige Dienste, zur allgemeinen Zufriedenheit – und das selbst in weniger dicht bewohnten Gebieten. Die öffentliche Hand bietet nicht nur öffentliche Güter und Dienste, sondern stellt soziale Verbindungen zwischen den Menschen her; der öffentliche Dienst ist somit ein wichtiger Faktor für den sozialen Zusammenhalt. Der öffentliche Dienst gehört zum Allgemeinwohl und darf nicht privaten Unternehmen und den Gesetzen der freien Marktwirtschaft überlassen werden. Trotzdem hat die europäische Union multinationalen Unternehmen erlaubt, sich in deren Interesse und im Namen der Liberalisierung einen wachsenden Teil der öffentlichen Dienste anzueignen. Zudem können staatliche Unternehmen das dabei verdiente Geld nicht mehr nutzen, um andere öffentliche Aktivitäten zu finanzieren. Darüber hinaus kontrolliert die europäische Kommission die Hilfen seitens der Staaten im Namen der Wahrung der Wettbewerbsregeln. Die europäische Liberalisierung und nationale Beschlüsse zur Privatisierung sind dafür verantwortlich, dass öffentlichen Betriebe geschwächt oder gar abgebaut werden. Mit der Liberalisierung und der Privatisierung hat die Qualität der öffentlichen Dienste abgenommen, sie sind teurer und somit für viele Bürger unerschwinglich geworden. Hunderttausende Arbeitsplätze wurden zerstört, die Arbeitsbedingungen haben sich verschlechtert. Ungleichheit und Arbeitslosigkeit haben zugenommen. Mit der Krise wurden die öffentlichen Dienste unter dem Vorwand des Staatshaushaltes zunehmend angegriffen. Besonders in Griechenland, Portugal und Spanien wurden öffentliche Dienste auf Verlangen der europäischen „Troika“ privatisiert, wodurch das Elend eines Großteils der Bevölkerung zugenommen hat.

déi Lénk wollen:
1. Öffentliche Dienste in öffentlicher Hand, um die grundlegenden Bedürfnisse eines jeden zu erfüllen.

2. Qualitativ hochwertige öffentliche Dienste, die für jeden zugänglich sind, dem Anwachsen der Ungleichheit entgegen wirken und den sozialen Zusammenhalt wahren, mit gleichen Rechten, sozialem Ausgleich und Zugang für jeden.

3. Öffentliche Dienste, die fähig sind, Bürger/innen als vollständige Partner/innen anzusehen und nicht als kommerzielle Zielgruppen.

4. Öffentliche Dienste demokratisch zu kontrollieren, d.h. sie dem Mitwirken des Personals zu unterstellen, das für sie zuständig ist.

5. Die Liberalisierung und die Privatisierung der öffentlichen Dienste zu stoppen, die (Re-) Kommunalisierung sowie (Wieder)Verstaatlichung der privatisierten Dienste, insbesondere im Bereich der Energieversorgung. Ermöglicht wird dies u.a. dadurch, dass die Eigentumsform auf der Staatsebene bestimmt werden und, gemäß Protokoll Nr. 26 des Lissaboner Vertrags, die nationalen, regionalen oder lokalen Autoritäten über einen „weiten Ermessensspielraum“ verfügen, um öffentliche Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse bereitzustellen, ausführen zu lassen und zu organisieren. Eine allgemeine Forderung ist die öffentliche Kontrolle (europäisch, national, regional, kommunal), über alle Netze – also nicht nur über das Energienetz, sondern auch über die Versorgungsnetze für Wasser, die Bahn und das Internet.

6. In Bezug auf Wasserversorgung und Abwasserklärung: Auf kommunaler Ebene, sowie auf Staats- und Europaebene weiterhin die europäische Bürgerinitiative „right2water“ bei ihrer Forderung nach einer europäischen Gesetzgebung unterstützen:
• welche aus dem Recht auf Wasser und auf Abwasserklärung ein Menschenrecht im Sinne der Vereinten Nationen macht,
• welche gewährleistet, dass die Wasserversorgung und die Abwasserklärung zum öffentlichen Dienst gehört, auf die jeder Mensch ein Anrecht hat,
• welche die Regierungen dazu auffordert, die Klärung der Abwässer zu gewährleisten und jedem Bürger gesundes Trinkwasser in ausreichenden Mengen liefert,
• welche eine Wasserversorgung und eine Verwaltung des Wassers ausschließt, welche den „Regeln des Binnenmarktes“ und der Liberalisierung unterworfen sind,
• welche die europäischen Institutionen dazu verpflichtet, ihre Bemühungen nach der Rea- 36 – lisierung des universellen Zugangs zu Wasser und Abwasserklärung zu verstärken.

7. In Bezug auf den öffentlichen Transport:
• die Mobilität für jeden gewährleisten,
• die Konsequenzen der Liberalisierung einer Untersuchung unterwerfen, die zusammen mit den Betreibern und den Repräsentanten der Arbeiter im Bereich des Transports erstellt wird,
• den Abbau der eingegliederten Transportunternehmen verhindern,
• den Vorzug öffentlichen Transportunternehmen geben, die demokratisch kontrolliert werden, die den Anforderungen des öffentlichen Personenverkehrs entsprechen und erschwingliche Preise oder gar kostenlose Dienste bieten.

8. In Bezug auf Erziehung und Bildung:
a) gewährleisten, dass die Kinderbetreuung vom Kleinkindalter bis zur Jugend, sowie die Bildung, öffentliche Aufgabe sind, mit dem Ziel, dass jedem ermöglicht wird, Kindererziehung und Arbeit zu vereinbaren und jedem Kind der gleiche Zugang zu Bildung gewährleistet wird; zur Verwirklichung dieses Ziels werden unter anderem öffentliche Kindertageseinrichtungen von guter Qualität und in ausreichender Menge benötigt,
b) die europäische Vision von Bildung in Frage stellt
• welche eine Schule vor allem als einen Wettbewerbsfaktor und als Investition in „menschliches Kapital“ ansieht und von den Bedürfnissen der Märkte abhängig macht,
• welche eine kompetenzorientierte Schule der Schule des Wissens vorzieht,
• welche die Vermarktung der Bildung und die Privatisierung der öffentlichen Schule auf allen Ebenen begünstigt.
c) das Wiederherstellen der Universität als öffentliche, demokratische Institution, die unabhängig von den privaten sowie ökonomischen Interessen, jedem zugänglich ist und auf europäischer Ebene den Austausch von Studenten und Studien begünstigt.

9. In Bezug auf neue Informations- und Kommunikationstechnologien:
• das Recht auf Information, durch freien Zugang zu den Kommunikationsnetzen (Internet), ohne Kontrolle, Überwachung und Spionage (bis auf sehr seltene, begrenzte Ausnahmen, die der Prävention und der Eindämmung krimineller Machenschaften dienen),
• Die Neutralität im Netz absichern, indem die Übertragung digitaler Daten ohne jegliche Diskriminierung und/oder Entstellung erfolgt,
• die Gesetzgebung des Urheberrechts anpassen, so dass dieses kein Hindernis für die Verbreitung von Werken und Wissen im Netz darstellt,
• das Nutzen freier und quelloffener Software durch gemeinschaftliche, regierungsamtliche und öffentliche Institutionen, insbesondere durch diejenigen, die von der Europäischen Union finanziert oder bezuschusst werden.

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