Für eine nachhaltige Landwirtschaft und die Ernährungssouveränität

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Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union hat einen maßgebenden Einfluss auf die Ernährungsbedingungen von mehr als 500 Millionen europäischer Bürger/Innen. Mit einem Anteil von 40% am gesamten EU-Budget, ist die Landwirtschaft der am stärksten von der Gemeinschaftspolitik betroffene Wirtschaftsbereich. Die GAP ist seit ihrer Gründung im Jahr 1962 einer ständigen Liberalisierung und Unterwerfung unter das Konkurrenzprinzip ausgesetzt worden. Diese Entwicklung hat sich seit den 1990er Jahren unter dem Druck der WHO weiter verschärft und die Entstehung einer industriellen und produktivistischen Landwirtschaft begünstigt. Diese Politik hat es der EU zwar erlaubt, die Unabhängigkeit bei der Nahrungsmittelversorgung zu erreichen, doch zu welchem Preis? Die europäische Landwirtschaft ist heute von einigen wenigen multinationalen Konzernen im Lebensmittelbereich dominiert, die mit Hilfe ihrer Patentpolitik die Autonomie der Bauern zerstören und die Ernährungssouveränität der gesamten Weltbevölkerung gefährden. Die Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion verschlechtert zunehmend den Zustand der Böden und führt zu einer unumkehrbaren Zerstörung der Biodiversität. Das Verschwinden kleiner und mittlerer Bauernbetriebe führt zu einem Arbeitsplatzverlust in ländlichen Regionen. Die unilateral geführte Handelspolitik der EU zerstört viele landwirtschaftliche Familienbetriebe auf der Südhalbkugel und stellt die Lebensmittelsicherheit ganzer Bevölkerungen in Frage.

déi Lénk engagieren sich für eine ökologisch und sozial nachhaltige europäische Landwirtschaftspolitik, die dem globalen Süden faire Bedingungen bietet und auf dem Prinzip der Ernährungssicherheit und auf regionalen Kreisläufen aufbaut.

1. Der Industrialisierung der Landwirtschaft und der Zerstörung kleinerer Landwirtschaftsbetriebe ein Ende setzen, indem die Verteilung der Direktzahlungen reformiert wird. Die Bewilligung der Zahlungen darf nicht nur von wirtschaftlichen Kriterien, wie etwa der Größe der genutzten Flächen oder der Produktivität, abhängen, sondern muss Betrieben zu Gute kommen, die ökologisch und sozial nachhaltig produzieren.

2. Die neuen Greening-Anforderungen für die Bewilligung der Direktzahlungen beibehalten, da sie einen ersten Schritt in die richtige Richtung darstellen. Um das wirtschaftliche Überleben kleiner Landwirtschaftsbetriebe zu gewährleisten, muss ihr Zusammenschluss zu solidarisch funktionierenden Genossenschaften gefördert und rechtlich erleichtert werden.

3. Die Forschungsmittel für die biologische Landwirtschaft im Rahmen der landwirtschaftlichen Forschung massiv erhöhen.

4. Lokale und regionale Kreisläufe für die Produktion, den Transport und den Konsum landwirtschaftlicher Produkte fördern, indem:
• die Futtermittelimporte in die EU gekürzt werden (diese werden in den Herkunftsländern oft in verheerenden Bedingungen für Umwelt und Bevölkerung hergestellt),
• eine bodenbezogene Tierhaltung und dementsprechend auch eine lokale und regionale Produktion von Futtermitteln gefördert werden und indem die Massentierhaltung und -schlachtung, sowie der übermäßige Konsum von Fleisch- und Milchprodukten massiv reduziert werden,
• Maßnahmen getroffen werden, die den Langstreckentransport, insbesondere auf dem Luftweg, von Nahrungsmitteln, reduzieren,
• lokale und regionale Agrarprodukte in öffentlichen Einrichtungen (Schulkantinen, Krankenhäuser, Altersheime usw.) bevorzugt werden,
• die lokale Agrarproduktion in benachteiligten Regionen vor der produktivistischen Konkurrenz geschützt wird.

5. Mit der exportorientierten Ausrichtung der europäischen Agrarpolitik brechen, welche verheerende Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit auf der Südhalbkugel hat. In diesem Zusammenhang gilt es die Exportsubventionen für europäische Agrarprodukte definitiv zu stoppen.

6. Agrarprodukte in den Verhandlungen über Handelsabkommen und multilaterale (Verhandlungen im Rahmen der WHO), sowie bilaterale (Partnerschaftsabkommen der EU mit Drittstaaten) Verträge ausklammern, damit es allen Staaten ermöglicht wird, ihre Bevölkerungen mit eigenen Mitteln zu ernähren.

7. Die Spekulation auf Nahrungsmitteln verbieten.

8. Dem land grabbing, der illegitimen Aneignung und dem Kauf von großen Landflächen durch wirtschaftliche oder politische Akteure, weltweit ein Ende setzen.

9. Den Import und die Produktion von Agrotreibstoffen der ersten Generation verbieten und Agrotreibstoffe der zweiten Generation, für deren Produktion nicht mehr verwertbare landwirtschaftliche Abfälle und Biomasse eingesetzt werden, nur dann erlauben, wenn durch ihre Produktion die Biodiversität nicht gefährdet wird.

10. Die Deregulierung der Nahrungsmittelmärkte beenden, damit es nicht zu einer Überproduktion von Nahrungsmitteln und zu stark schwankenden Preisen kommt.

11. Ein Verbot
• der Produktion, der Entwicklung und des Imports genmanipulierter Agrarprodukte,
• der Patentierung von Tieren und Pflanzen, um den Einfluss agro-chemischer Industriekonzerne auf die Nahrungsmittelkette zu beenden.

12. Das Recht der Bauern auf Nutzung, Tausch, Verkauf und Schutz ihres Saatguts gewährleisten. Um der Saatgutindustrie entgegenzuwirken, müssen territorialisierte Saatgutsysteme (Saatgutbanken) entwickelt und gefördert werden, die regional durch die öffentliche Hand oder durch Bauerngemeinschaften verwaltet werden.

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