Die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von déi Lénk bezüglich der Personalkosten des großherzoglichen Hofs offenbart, in welchem Maße die Steuerzahler*innen auch in Zeiten von Sparpaketen das Privatleben und den Luxus einer der reichsten Monarchien der Welt mitfinanzieren müssen.
Erschreckend sind hierbei nicht so sehr die Details (wozu etwa braucht der Großherzog 7 Chauffeure und kann überhaupt sichergestellt werden, dass diese nur Fahrten übernehmen, die zu den dienstlichen Pflichten des Staatschefs gehören?) sondern die grundsätzliche Verhältnismäßigkeit. Unter dem Strich wird in Luxemburg mehr Personal am Hof als im Parlament beschäftigt.
“Ist uns die Repräsentation durch einen Monarchen etwa wichtiger als die Legislative dieses Landes? Sowohl diese Prioritätensetzung ist skandalös, als auch das Ausmaß des staatlich finanzierten Komforts. Wo bleiben Angemessenheit und Bescheidenheit? Premierminister und Parlamentspräsident beschäftigen ja auch keine Privat-Köche auf Staatskosten.” sagt Carole Thoma, Sprecherin von déi Lénk und macht auf ein weiterhin ungeklärtes Problem aufmerksam: “Es gibt keine klare Trennlinie zwischen den Finanzen des Staats und denen des Hofes”.
Der Hof versucht einerseits Privatbesitz und -vermögen vor den Einblicken staatlicher Kontrolleure zu schützen und profitiert andererseits von Pauschal-Beträgen und Spezialbehandlungen. So erhält etwa Großherzog Jean, der, wenn überhaupt, keine wesentliche repräsentative Funktion mehr erfüllt, 1,7 Mio € im Jahr. Vergleicht man diesen Betrag mit den im Prinzip schon sehr hohen Bezügen ehemaliger deutscher Bundespräsidenten wird schnell klar: In Luxemburg fließen noch immer unverhältnismäßig hohe Summen ohne Kontrolle und ohne Gegenleistung in die Taschen des superreichen Adels.
“Es wäre das Mindeste, Budget und Personal für den Hof strikt auf den Umfang dessen zu reduzieren, was minimal notwendig wäre um den staatlichen Auftrag des Staatschefs garantieren zu können. Dafür muss zuerst Transparenz hergestellt werden” so Gary Diderich, Sprecher von déi Lénk. “Der Großherzog ist der Bevölkerung Rechenschaft schuldig – die Finanzen der Krone müssen öffentlich gemacht werden und sämtliche Ausgaben einzeln beziffert werden. Dann ist zu klären inwiefern der Besitz der Krone Besitz des Staates und somit als bereits geleistete finanzielle Unterstützung an den Staatschef anzurechnen ist.
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Die mangelnde Kontrolle der Ausgaben des großherzoglichen Hofs ist Gegenstand einer weiteren parlamentarischen Anfrage von déi Lénk.