Spitzeldienst: Soll die Aufklärungsarbeit der parlamentarischen Untersuchungskommission behindert werden?

Premier Juncker und Oberstaatsanwalt Biver richteten am Tage vor der Besichtigung des Spitzeldienstes durch die parlamentarische Untersuchungskommission Briefe an diese Kommission, die man wohl als Einschüchterungsversuche deuten kann.

Juncker will die Mitglieder der Untersuchungskommission nicht nur an die Geheimhaltung in nichtöffentlichen Sitzungen gebunden wissen, sondern weist auch noch auf einen Artikel des Geheimdienstgesetzes hin, der Strafen bis zu fünf Jahren Gefängnis im Falle einer Kommunikation von geheimen Nachrichten oder Fakten bezüglich der Funktionsweise und der Aktivitäten des Geheimdienstes an « Nichtbefugte » – das heisst in diesem Fall die demokratische Öffentlichkeit – vorsieht.

Oberstaatsanwalt Biver teilte seinerseits mit, dass eine Untersuchung wegen Verletzung von Persönlickeitsrechten, sowie wegen Diebstahls und Zurückhaltung von Diebesgut gegen « bekannte Personen und Unbekannte » im Gange sei. Es geht dabei offensichtlich um Besitz und Veröffentlichung der CD mit dem Gespräch zwischen ihm als politisch Verantwortlichem des Geheimdienstes und dem damaligen Geheimdienstdirektor, über die Herr Juncker sich öffentlich erst vor kurzem mehrmals beklagt hatte und dessen brisanter Inhalt über politische Bespitzelung Anlass zur Untersuchungskommission des Parlamentes gab.

Sollen neben Abgeordneten nun auch Journalisten unter Druck gesetzt werden?

Der Vertreter von déi Lénk in der Untersuchungskommission wurde von der Abgeordnetenkammer gewählt um illegale Aktivitäten des Geheimdienstes politisch mitaufdecken zu helfen. Er wird sich an dieses Mandat halten, mit dem klaren Ziel politische Aufklärung in das Dossier zu bringen.

Nichtöffentliche Sitzungen des Untersuchungsausschusses dürfen nicht zu Vertuschungszwecken missbraucht werden. Und Strafbestimmungen gelten nicht für Abgeordnete in ihrer parlamentarischen Aufklärungsmission!

(Mitgeteilt von déi Lénk)

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