Die Regierung soll demissionieren!

Neuwahlen wollen und als Regierung im Amt bleiben – das geht nicht zusammen!

Das Recht des Staatschefs auf Auflösung des Parlaments ist in der heutigen Verfassung das Gegenrecht zum impliziten Recht des Parlaments, die Regierung zur Demission zu zwingen (Gutachten des Staatsrates zur Verfassungsreform, S. 106).

Entweder es gibt eine Regierungskrise und Neuwahlen, dann ist der erste Schritt die Präsentation der Demission der Regierung an den Staatschef. Oder es gibt keine Regierungskrise, dann kann die Regierung weiterarbeiten.

Die Abgeordnetenkammer verzichtete am Mittwoch auf eine Formalisierung der mehrheitlichen Ablehnung Junckers, weil sie an die daran anschließende Demission der Regierung Juncker-Asselborn II glaubte.

Die CSV/LSAP-Regierung hat den Willen der Parlamentsmehrheit missachtet.
Nach seiner Anhörung beim Staatschef aufgrund dieser regelrechten Verfassungskrise, meinte der linke Abgeordnete Serge Urbany:

“Die Regierung muss zurücktreten um den Weg zu Neuwahlen freizumachen.”

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