CGFP – Reformvorhaben im öffentlichen Dienst

Wahlprüfsteine der CGFP– Antworten déi Lénk

1. Reformvorhaben im öffentlichen Dienst

Wesentliche Teile der Reform des Beamtendienstrechts sollten bereits zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Nach schwierigen und jahrelangen Verhandlungen hatte die CGFP mit ihrem Dienstherrn einen für beide Seiten annehmbaren Kompromiss ausgearbeitet, der zumindest in weiten Teilen denen im Parlament seit längerem hinterlegten Gesetzentwürfen entspricht.
a) Ist Ihre Partei entschlossen, diesen Kompromiss nach den Wahlen umgehend im Parlament zur Abstimmung zu bringen, ohne vorher wesentliche und bereits ausgehandelte Teile der Reform erneut in Frage zu stellen?

Alle positiven Verbesserungen, die vereinbart wurden (Revalorisierung verschiedener Laufbahnen, Harmonisierung der Aufstiegsmöglichkeiten, …), sollen so schnell wie möglich im Parlament zur Abstimmung gebracht werden. Wir werden sie selbstverständlich unterstützen. Verschiedenen Verschlechterungen – wie der Kürzung der Anfangsgehälter und Entschädigung während der „Stage“-Zeit, der undifferenzierten Verlängerung der „Stage“-Zeit auf 3 Jahre, dem geplanten Bewertungssystem, den Übergangsbestimmungen bei der Revalorisierung verschiedener Laufbahnen … – werden déi Lénk nicht zustimmen.

b) Es bleibt für die CGFP weiterhin unannehmbar, dass die Entschädigungen für angehende Beamte während der dreijährigen “Stage”-Zeit auf einmal nicht mehr aufgrund des eigentlichen Einstiegsgehaltes (Gehaltsstufe 4), sondern auf der Grundlage einer niedrigeren Ausgangssituation (Stufe 3) berechnet werden sollen. Teilt Ihre Partei die Meinung der CGFP, dass dieser Knackpunkt zu Gunsten der zahlreichen Anwärter zum Staatsdienst umgehend zu beseitigen ist, damit das Reformvorhaben im Interesse beider Verhandlungspartner schnellstmöglich und so wie abgemacht umgesetzt werden kann?

déi Lénk wehren sich gegen jegliche Verschlechterung der Anfangsgehälter, sowohl in Bezug auf die die Referenzgehaltstufe, wie auch in Bezug auf die Anerkennung der Vordienstzeit („bonification d’ancienneté“), wo die Stage-Jahre und „nicht gearbeitete“ Jahre nicht mehr anerkannt werden.

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