Antworten von déi Lénk zu einer Stellungsnahme der Fédération Nationale des Corps de Sapeurs-Pompiers an dem Comité des Sages de la Protection Civile zur Reform des Rettungswesens in Luxemburg: http://www.pompjeesverband.lu/
Das Schreiben ist –>hier zu finden.
Auch wenn déi Lénk in ihrem kurzen Wahlprogramm das Thema Rettungswesen in Luxemburg nicht eingehender behandeln, so behalten alle ihre Aussagen und Initiativen der vergangen Jahre in Bezug auf das Rettungswesen ihre volle Gültigkeit. An erster Stelle steht dabei für uns die systematische Verteidigung elementarer Rechte sowie umfassender und qualitativ hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen für alle Bürger. Dazu gehört auch das Recht auf Prävention (Unfallverhütung, Brandschutz, …) und das Recht auf direkte Hilfe in der Not, das heißt das Recht auf rechtzeitiges Eingreifen qualifizierter Rettungsdienste vor Ort. Um dies zu verwirklichen bedarf es eines flächendeckenden, effizienten Rettungsdienstes.
Feuerwehr und Rettungsdienste, mit ihren freiwilligen und professionellen Mitarbeitern/innen, sind Dreh- und Angelpunkt des hiesigen Rettungswesens. Ihnen gebührt volle Anerkennung und mehr Unterstützung.
déi Lénk drängen auf die notwendige Reform des Rettungswesens durch die Schaffung eines gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes, durch den Ausbau der nationalen, regionalen und lokalen Infrastrukturen, und durch die Verbesserung von Ausbildung und Motivation der freiwilligen und professionellen Mitarbeiter/innen.
Die Reform des Rettungswesens und die Schaffung eines gemeinsamen Rettungsdienstes soll als Ziel haben allen Menschen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, innerhalb kürzester Zeit (7-10 Minuten) professionelle Hilfe zukommen zu lassen. Der Zusammenschluss von Feuerwehr und Zivilschutz, unter Wahrung angestammter Rechte insbesondere im professionellen Bereich, in einer öffentlichen Verwaltung, die über genügend Mittel verfügen muss, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Zusätzlich zu einer gemeinsamen Verwaltung gilt es flächendeckend die notwendigen Infrastrukturen zu schaffen, um jederzeit und in kürzester Zeit die notwendigen Einsätze durchführen zu können. Dazu bedarf es sowohl einer nationalen Koordinations- und Interventionszentrale, als auch regionaler Zentren und lokaler Stützpunkte. Wir werden nicht müde – weder im Parlament und im Gemeinderat der Hauptstadt, noch in unserer gewerkschaftlichen Aktivität – auf den kurzfristigen Beginn der Bauarbeiten am Rond-Point Gluck zu pochen. Die baldmöglichste Realisierung dieses nationalen Interventionszentrums für das gemeinsame Rettungswesen (Feuerwehr und Sanitäter), zusammen mit einer Schule für professionelle und freiwillige Mitarbeiter/innen, ist eine absolute Voraussetzung und ein wichtiges Standbein der notwendigen Reform.
Die nationale Leitstelle und die regionalen Zentren sollen mit professionellen Mitarbeiter/innen besetzt und abgesichert sein; zusätzlich können freiwillige Helfer/innen als Unterstützung herangezogen werden. Auch in den lokalen Stützpunkten müssen die freiwilligen Helfer von Berufssanitätern umrahmt sein.
Die Ausbildung der professionellen Mitarbeiter/innen soll sich, sowohl im Bereich der Brandbekämpfung als auch im Bereich der Sanitäter, an der Ausbildung der Berufsfeuerwehrleute der Hauptstadt orientieren. Es soll auf eine einheitliche Ausbildung im professionellen Bereich gepocht werden, um dieselben Interventionsmöglichkeiten für alle Professionellen zu gewährleisten. Auf diese gemeinsame Ausbildung aufbauend können, neben der notwendigen permanenten Weiterbildung, Zusatzformationen in bestimmten Bereichen durchgeführt werden.
Die Ausbildung der freiwilligen Mitarbeiter/innen soll ebenfalls ausgebaut werden. Da durch die freiwilligen Helfer/innen fest eingestellt Mitarbeiter/innen eingespart werden, soll die Freistellung der freiwilligen Helfern/innen in ihren Betrieben (etwa in Form eines „congé pour services de secours“) ausgebaut und für die Mitarbeit während ihrer Freizeit soll ihnen eine angemessene Entschädigung zugestanden werden.
Selbstverständlich müssen Staat und Gemeinden den Rettungsdiensten die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, um die Finanzierung der Einsatzmittel, Kommunikationsmittel, Ausbildungen, Entschädigungen, usw. zu ermöglichen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Gemeinden nicht über Maß strapaziert werden, das heißt nicht mehr aufbringen müssen als bisher, so dass der größte Teil des Rettungswesens vom Staat selbst finanziert werden muss. Auf die – auch nur teilweise – Privatisierung von Rettungsaufgaben soll auf jeden Fall verzichtet werden. Des Weiteren ist auf ordentliche Arbeitsbedingungen der professionellen und der freiwilligen Mitarbeiter/innen zu achten. Die Arbeitsbedingungen und die Entwicklung der Laufbahnen müssen mit den Gewerkschaften aus diesem Bereich ausgehandelt werden.
In diesem Sinn werden sich déi Lénk und ihre Mitstreiter/innen in der Abgeordnetenkammer, den Gemeinden und Gewerkschaften, auch weiterhin für die notwendige Reform des Rettungswesens einsetzen.