Parlamentarische Anfrage zur Energiearmut in Luxemburg

Sehr geehrter Herr Präsident,

Auf Grund von Artikel 80 des Reglements der Abgeordnetenkammer möchte ich der für Familie und Integration zuständigen Ministerin, sowie dem für Energie zuständigen Wirtschaftsminister verschiedene Fragen zur Energiearmut in Luxemburg stellen.

« Viele Haushalte haben große Probleme, ihre Strom- und Gasrechnungen zu begleichen. In eintausend Fällen hat Enovos daher im vergangenen Jahr beantragt, dass Haushalten, die ihre Rechnungen nicht zahlten, der Energiehahn zugedreht wird. Zwei Jahre zuvor, 2012, war dies nur 400 Mal der Fall. » (cf. lessentiel.lu am 9. Januar 2015) Diese Beschreibung spiegelt die drastische Zunahme des Phänomens der Energiearmut in den letzten Jahren auch in Luxemburg wider. Laut Gesetz über die Regulierung des Strom- und des Gasmarktes, ist  der Strom- oder Gaslieferant im Falle einer Zahlungsunfähigkeit eines Haushaltes verpflichtet, dies dem zuständigen Sozialamt (« office social ») zu melden. Falls das Sozialamt die Kosten nicht übernimmt, sperrt der Netzbetreiber, nach schriftlicher Aufforderung des Lieferanten, die Strom- resp. Gaszufuhr des betroffenen Haushaltes innerhalb von 30 Tagen (von 2007 bis 2012 innerhalb von 14 Tagen) ab. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Regierungserklärung  « die konsequente Bekämpfung der Energiearmut » als eine ihren vorrangigen Aufgaben vorsieht. Als energiearm werden oftmals Haushalte bezeichnet, die mehr als 10% ihres Einkommens für Energie (Strom, Heizung, Warmwasser) ausgeben.

In diesem Zusammenhang möchte ich der für Familie und Integration zuständigen Ministerin, sowie dem für Energie zuständigen Wirtschaftsminister folgende Fragen stellen:

1)    Wie hat sich – über das angegebene Beispiel von Enovos hinaus – die Anzahl der der zahlungsunfähigen Haushalte bei den verschiedenen Strom- und Gaslieferanten in den letzten 5 Jahren entwickelt? Welches ist die Lage in Bezug auf Heizöl?

2)    Wie sind die personelle Zusammensetzung und die Einkommenssituation dieser Haushalte?

3)    In wie vielen Fällen wurden die Kosten vom betreffenden Sozialamt übernommen, in wie vielen Fällen kam es zum Absperren der Strom- resp. Gaszufuhr (in den letzten 5 Jahren) und in wie vielen Fällen wurde vom Lieferanten – und aus welchen Ursachen -, trotz Nichtzahlung, auf eine Absperrung verzichtet? Wie groß waren im Falle von Absperrung die Zeitspannen bis zur Wiederherstellung?

4)    Gibt es eine umfassende Studie über die Energiearmut, über Ursachen, Betroffene, gesamte und regionale Entwicklung und Konsequenzen, sowie internationale Vergleiche, in Luxemburg? Wenn ja, wo ist diese Studie zugänglich? Wenn nicht, beabsichtigt die Regierung eine solche in Auftrag zu geben? Wann?

5)    Welche Maßnahmen gedenkt die Regierung zu ergreifen, um ihr Vorhaben zur « konsequenten Bekämpfung der Energiearmut » zu verwirklichen?

Hochachtungsvoll,

Justin Turpel,

Abgeordneter

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