Dringende parlamentarische Anfrage zum Datenschutz und Schutz der Privatsphäre bei Facebook

Sehr geehrter Herr Präsident,

Auf Grund von Artikel 81 des Reglements der Abgeordnetenkammer möchte ich dem für Datenschutz zuständigen Staatsminister und dem Justizminister Dringlichkeitsfragen zum Datenschutz und Schutz der Privatsphäre bei Facebook stellen. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit zur kurzfristigen Klärung der aufgeworfenen Fragen.

Ab 1. Februar 2015 ändert Facebook seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um die Daten, Bilder, Nachrichten, Kontakte, Verknüpfungen, Neigungen und Vorzüge der Nutzer dieses Netzwerkes für kommerzielle Zwecke, unter anderem für gezielte Werbung, zu nutzen. Den Nutzern dieses Netzwerkes bleibt nur die Option die neuen AGB zu akzeptieren oder das Netzwerk zu verlassen. Sogar beim Verlassen ist nicht abgesichert, dass der Benutzer alle gespeicherten Daten und Verbindungen ausgehändigt bekommt und/oder löschen lassen kann. Facebook ist nicht ein marginales Netzwerk, sondern hat in diesem Bereich den Stellenwert eines Quasi-Monopolisten, der sich dementsprechend verantwortlich verhalten müsste.

Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages, vorgestern, am 29. Januar, wurde bekannt, dass die neuen AGB von Facebook auf jeden Fall gegen deutsches Recht verstoßen.

In diesem Zusammenhang möchte ich dem für Datenschutz zuständigen Staatsminister und dem Justizminister folgende Fragen stellen:

1)    Entsprechen die AGB von Facebook, so wie sie ab 1. Februar gelten, dem Luxemburger Recht, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Daten und der Privatsphäre?

2)    Entsprechen die AGB von Facebook, so wie sie ab 1. Februar gelten, dem europäischen Recht, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Daten und der Privatsphäre?

3)    Kann eine Einverständniserklärung, wie sie Facebook von seinen Nutzern verlangt, allgemeingeltende rechtliche Bestimmungen außer Kraft setzen?

4)    Welches ist die Meinung der Datenschutzkommission zu diesen drei Fragen?

5)    Im Falle von Widersprüchen zum Luxemburger oder zu europäischen Recht, was gedenkt die Regierung, respektive die Datenschutzkommission zu tun?

6)    Falls formale Vereinbarkeit zu Luxemburger oder zu europäischem Recht bestehen sollte, was gedenkt die Regierung zu tun, um bestehendes Recht an die Notwendigkeit eines wirklichen Datenschutzes und Schutzes der Privatsphäre anzupassen?

7)    Ist es möglich in Erfahrung zu bringen, wie viel Menschen in Luxemburg Facebook benutzen und also von der Veränderung der AGB betroffen sind?

Hochachtungsvoll,

Justin Turpel,
Abgeordneter

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