Heute morgen hat Regierungschef Xavier Bettel das Flüchtlingsabkommen der Europäischen Union in der außen- und europapolitischen Kommission des Parlaments vorgestellt. Daraus geht hervor, dass alle Flüchtlinge, die seit diesem Sonntag auf einer griechischen Insel ankommen, nach einer individuellen Prüfung wieder in die Türkei zurückgeschickt werden. Diese Lösung geht von einer Anerkennung der Türkei als sicheres Drittland aus (was von den Menschenrechtsorganisationen zu Recht in Frage gestellt wird). Für jeden in die Türkei zurückgeschickten Flüchtling nimmt die EU einen Flüchtling aus der Türkei auf, der nicht über Griechenland versucht hat, in die EU zu gelangen. Diese sogenannte „Umsiedlung“ aus der Türkei ist ihrerseits durch diesen 1:1-„Umtausch“ begrenzt. Keine Fortschritte wurden dagegen erzielt, um die sich z.Z. an der mazedonischen Grenze befindlichen Flüchtlinge auf die einzelnen europäischen Länder laut einem Abkommen vom September 2015 zu „relokalisieren“ (verteilen).
Der Abgeordnete von déi Lénk, Serge Urbany, sagte im Anschluss an diese Sitzung:
„Dies ist ein jämmerliches Abkommen, bei der ein zentrales Problem zum Vorschein kommt: die Ablehnung vieler europäischer Länder, Kriegsflüchtlinge als Teil einer solidarischen europäischen Lösung aufzunehmen.“
In Wirklichkeit wird hier eine „Obergrenze“ bei der Umsiedlung über den sicheren Fluchtweg aus der Türkei eingeführt: für einen zurückgenommenen „illegalen“ Flüchtling (der sein Leben bei der Überfahrt im Schlauchboot riskiert) wird eine „legaler“ Flüchtling aufgenommen, kein einziger mehr!
Das internationale und europäische Recht wird durch dieses Abkommen grundlegend in Frage gestellt, da Asylrecht ein individuelles Recht ist, das grundsätzlich nicht durch Zahlenkontigente begrenzt werden kann.
Und bei den im September von der Luxemburger Regierung versprochenen Relokalisierungen aus Griechenland und Italien, gibt es keinen Fortschritt. Dabei besteht angesichts der Schließung der Grenzen auf Veranlassung durch Österreich-Ungarn und ihrer Verbündeten dringender Handlungsbedarf (siehe unerträgliche Lage in Idomeni und im restlichen Griechenland).
Angesichts der sich täglich zuspitzenden menschlichen Katastrophe an den Grenzen Griechenlands, fordern wir die luxemburgische Regierung auf, dringende humanitäre Maßnahmen zu ergreifen und als ersten Schritt, die 270 restlichen Plätze für Luxemburg im Rahmen des Relokalisierungsabkommens vom September 2015 unverzüglich zu besetzen (bisher wurden erst 30 Plätze besetzt).