EU-Kommissions-Präsident Juncker will die nationalen Parlamente von der Entscheidung zum sogenannten „Freihandels”-Abkommen mit Kanada ausschließen.
Typisch EU-Liberalisierung und Deregulierung: Um internationalen Konzernen mehr Profit zu bescheren, entmachtet die Politik sich wieder einmal selbst. In Zukunft dürfen demokratisch gewählte Parlamente keine sozial oder ökologisch schädlichen Produkte und Dienstleistungen mehr verbieten. Andernfalls können Investoren, die niemand gewählt hat, die Staaten deswegen verklagen.
Demokratie heißt Volksherrschaft. Daher hat die Politik jedes Landes nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, die Interessen der Menschen zu verteidigen, wenn deren soziale und ökologische Rechte angegriffen werden. Parteien, die das „S” wie „sozial” oder die Farbe Grün im Namen tragen, dürfen unter keinen Umständen einem Vertrag zustimmen, der soziale und grüne Politik unmöglich machen will!
Der Juncker-Vorstoß zeigt, wie richtig déi Lénk lagen, als sie CETA im Parlament zur Sprache brachten und ein klares Nein der Regierung beim EU-Rat in Brüssel forderten. Dies im Einklang mit einem breiten Bündnis von Gewerkschaften und NGOs, die CETA und TTIP seit langem als große Gefahr für Demokratie, Rechtsstaat, soziale Rechte und Umweltschutz erkannt haben.
Luxemburg soll CETA juristisch überprüfen lassen
In einem Interview mit RTL Radio teilte Premierminister Xavier Bettel mit, dass die luxemburgische Regierung sich das Recht vorbehält, die Entscheidung der Kommission juristisch überprüfen zu lassen. déi Lénk fordern die Regierung dazu auf, diese Ankündigung sofort umzusetzen. Außerdem soll die Regierung einen Schritt weitergehen und das gesamte Abkommen auf seine Vereinbarkeit mit den EU-Verträgen überprüfen lassen. Laut Artikel 218 (11) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat jeder Mitgliedstaat das Recht, ein Gutachten des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit eines geplanten Abkommens mit den Verträgen einzuholen. Ist das Gutachten des Gerichtshofs ablehnend, so kann CETA nur in Kraft treten, wenn das Abkommen oder die Verträge geändert werden.