NaKo beschließt Rahmenwahlprogramm

In ihrer erweiterten Sitzung vom 16. Mai verabschiedete die Nationale Koordination von déi Lénk das Rahmenwahlprogramm für die Gemeindewahlen am 8. Oktober 2017, welches als Grundlage für die lokalen Programme dienen soll.

–> Rahmenwahlprogramm herunterladen (PDF)

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Dans sa réunion élargie du 16 mai, la Coordination Nationale a adopté le programme-cadre relatif aux élections communales du 8 octobre 2017, qui servira de base pour l’élaboration des programmes locaux.

–> Télécharger le programme-cadre (PDF)

Conférence de presse au sujet de la tarification de l’eau

Initiative européenne: L’eau et l’assainissement sont un droit humain !

Hier geht es zur europäischen Petition gegen die Privatisierung des Wassers und für das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung – Voici le lien vers la pétition européenne contre la privatisation de l’eau et pour le droit humain à  l’eau et l’assainissement!

http://right2water.eu/

! Important ! Le numéro d’identification personnel demandé est le numéro inscrit sur la carte d’identification de la Sécurité sociale

 

déi Lénk zum Wasserpreis und den Liberalisierungsversuchen der Wasserversorgung auf europäischer Ebene

 

 

Das Wassergesetz vom 18. Dezember 2008 basiert auf der EU-Direktive 2000/60/CE, welche als ein Mittel zur Verbesserung des Gewässerschutzes und zur Absicherung der Trinkwasserressourcen eine Tarifgestaltung nach dem Kostendeckungsprinzip vorsieht. Nach vielen und heftigen Kritiken am neoliberalen Kostendeckungsprinzip wurde besagter Artikel 9 in der Direktive wesentlich abgeschwächt und seine Umsetzung in nationales Recht als nicht zwingend angesehen, wenn ein Staat andere Mittel anwendet, um die Umweltziele zu erreichen.

Das Luxemburger Wassergesetz von Innenminister Halsdorf (CSV) geht aber viel weiter als die ursprüngliche Wasserrahmenrichtlinie. Das Kostendeckungsprinzip wurde hier als unantastbares Prinzip festgeschrieben: neben dem Prinzip des „pollueur-payeur“ (welches die Direktive vorsah) wird das Prinzip des „utilisateur-payeur“ (von dem in der Direktive kein Wort steht!) als zweite Leitlinie festgehalten. Der Bürger wird damit vollends zum Konsumenten der Ware Wasser degradiert, der alle mit Wasserverbrauch verbundenen Kosten übernehmen muss . Die Umsetzung des Gesetzes durch die Gemeinden hatte massive Preissteigerungen für die Bürger zur Folge. Die immer schon bestehenden Unterschiede in den Tarifen zwischen den einzelnen Gemeinden wurden durch die auferlegte Preisexplosion noch verschärft, zu Ungunsten v.a. von Landgemeinden. Zurzeit reichte die reale kostendeckende Tarifspanne zwischen 4€ und 12€ pro m3 Wasser- und Abwasserverbrauch. Der Minister hat daraufhin den Wasserpreis „harmonisiert“, d.h. auf max. 7€ gedeckelt. Gnädigerweise verbietet das Wassergesetz den Gemeinden nicht, gezielten Personengruppen eine Ermäßigung / Subvention zuzugestehen. Dagegen fehlen seitens des Ministeriums jegliche Zielsetzungen in welcher Höhe und durch welche gezielte Maßnahmen, der Wasserverbrauch sinken könnte.

Gegen das Kostendeckungsprinzip und für ein universelles Grundrecht auf Wasser- und Abwasserversorgung. Der Zugang zu Wasser und Abwasser muss als universelles Recht für jeden gewährt sein. Die öffentliche Hand ist Garant dieses Rechts. Genauso wie der Zugang zu Schulen für alle unabhängig der sozialen Situation garantiert wird, so muss dies auch bei der Wasserversorgung sein. Es ist deshalb nötig, dass die öffentliche Hand die Investitionen in Erhalt und Ausbau der Netze und Wasserschutzmaßnahmen ko-finanziert und nicht seinen Bürgern kostendeckend verrechnet (was nicht nur einseitig, sondern auch ökologisch zweifelhaft und sozial ungerecht ist). Warum sollte ein Prinzip das für den Ausbau und Erhalt des Straßennetzes gilt, nicht auch für das Wassernetz gelten.

 

Déi Lénk lehnen die Einführung eines kostendeckenden Einheitspreises im ganzen Land entschieden ab.

– Dies wäre ein weiterer inakzeptabler Schritt in Richtung Liberalisierung der Wasserwirtschaft. Ein gut unterhaltenes Netz mit hunderttausenden von Kunden, die hohe kostendeckende Preise zahlen wären ein gefundenes Fressen für multinationale Firmen. Selbst die Wasserverwaltung gibt in ihren Schlussfolgerungen zu bedenken: « S’y ajoute le risque d’une reprise de cet opérateur par une multinationale ce qui placerait l’Etat en tant qu’autorité de contrôle dans une situation peu confortable. » Die Tatsache, dass einer der ministeriellen Vorschläge darin besteht,  eine kommerzielle Firma zwecks Verwaltung des gesamten Netzes zu gründen, zeigt welchen Geistes Kind diese Maßnahme ist.

– Die demokratisch gewählten Gemeindevertreter verlören die Souveränität über die kommunale Wasserpolitik. Dabei sind es die Gemeinden, die am besten geeignet sind, den Erhalt und Ausbau der Wassernetze zu planen, zu verwalten und die Preispolitik autonom zu gestalten. Der Wasserpreis würde somit zu einem rein administrativen Akt degradiert.

– Ein kostendeckender Einheitspreis bedeutete eine weitere Erhöhung der Wasserpreise für 89% der Bevölkerung. Dabei sind es bereits jetzt zu einem großen Teil diese „prix administrés“, welche die Inflation anheizen und zu Kaufkraftverlust führen.

– Das Kostendeckungsprinzip widerspricht dem universellen Recht eines jeden Menschen auf Zugang zum lebenswichtigen Grundbedürfnis Wasser. Für jene, die es sich leisten können, bleibt der Preis ein Klacks, für viele bedeutet der kostendeckende Wasserpreis einen beträchtlichen finanziellen Mehraufwand.

– Die strikte Anwendung des Kostendeckungsprinzips schafft kaum ökologische Anreize. Da der kostendeckende Wasserpreis zu 70% aus Fixkosten besteht, würde ein sparsamerer Wasserverbrauch nur dazu führen, dass der Wasserpreis irrsinnigerweise weiter ansteigt.

– Die vorgeschlagene Querfinanzierung kommerzieller Aktivitäten durch die Bürger mittels Wasserpreis ist abzulehnen.

– Es obliegt dem Ermessensspielraum der Gemeindeverantwortlichen Höhe und Personenkreis eines eventuellen Sozialtarifs festzulegen.

Alternative:

Die Gestaltung des Wasserpreises muss verschiedenen Kriterien entsprechen:

1. Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Ware. Es muss von öffentlicher Hand lokal und demokratisch verwaltet werden und darf nicht nach einer merkantilen Logik berechnet werden. 2. Wasser ist ein universelles Menschenrecht. Sein Zugang muss derart gestaltet werden, dass er unabhängig von der sozialen Situation für jeden garantiert ist. 3. Wasser muss geschützt und die Nutzung dieser Ressource nachhaltig gestaltet werden. Verschwendung der Ressource muss geahndet werden.

Déi Lénk fordern deshalb:

1. Die Wasserversorgung gehört in den Aufgabenbereich der Gemeinden. Entscheidungen über Investitionen, Verwaltung, Erhalt und Ausbau des Wasser und Abwassernetzes, Gestaltung der Preise und eventuelle soziale Ermäßigungen müssen vom demokratisch gewählten Gemeinderat getroffen werden; 2. Das Wassergesetz von 2008 muss dahingehend geändert werden: – Das Kostendeckungsprinzip darf nicht mehr Leitprinzip der Wassertarife bei Haushalten sein; – Anstelle wird die Staffelung des Wasserpreises ermöglicht und nach folgendem Modell in drei Stufen angeregt:

  • Subventionierte Grundmenge
  •  Orientierung am realen Preis bis zum Durchschnittsverbrauch
  •  Ökologischer Tarif ab überdurchschnittlichem Verbrauch

– Besondere Lasten (geografische Situation, besondere Wasserschutzmaßnahmen, etc.) werden vom Staat bezuschusst. 3. Die Aufstellung nachvollziehbarer Zielsetzungen bezüglich der Einsparung von Wasser 4. Die Aufstellung eines öffentlichen Maßnahmenkatalogs zur Förderung der Einsparpotentiale

Der gestaffelte Wasserpreis (Modell déi Lénk)

Täglicher Pro-Kopf-Verbrauch: 0 – 50 Liter: Gratis 50 – 150 Liter: Orientierung am reellen Preis ab 150 Litern: doppelter Preis

– Festlegung eines universellen Grundrechts auf Wasser für tägliche Grundbedürfnisse. – Erhöhter Preis bei überdurchschnittlichem Verbrauch. – Höherer ökologischer Lenkungsgrad: das Sparen wird deutlicher belohnt, der übermäßige Verbrauch wesentlich teurer. – Das individuelle Verhalten bestimmt viel stärker den Endpreis. – Universeller Grundpreis verhindert die Schaffung künstlicher Abhängigkeit und damit verbundener Almosenpolitik.

Proposition de décision Pour la gestion communale et publique de l’eau

Le conseil communal; • Vu les réflexions, propositions et questions envoyés par le Ministre de l’Intérieur aux bourgmestres pour avis jusqu’au 28 février 2013 ; • Considérant la réaffirmation de la compétence communale dans la loi de 2008 sur la protection et la gestion de l’eau ; • Tenant compte du fait que les communes sont les meilleures placées pour assurer la gestion de l’eau et l’exploitation des infrastructures y afférentes en cohérence avec le développement urbain, la protection des sources et la protection de l’environnement ; • Considérant l’initiative citoyenne européenne (ICE) «right2water» pour garantir un accès universel à l’eau et à l’assainissement ; • Considérant que des villes comme par exemple Karlsruhe en Allemagne appellent leurs citoyens et citoyennes à signer la pétition de l’ICE mentionnée ; • Estimant qu’une prise de position de notre Ville par rapport à cette thématique, aussi bien dans son contexte national que dans son contexte européen est un acte de responsabilité pour les générations futures ;

Invite le Collège des Bourgmestre et Echevins

• À répondre par la négative à la question principale relevée par le Ministre de l’Intérieur et l’Administration de la Gestion de l’Eau, qui demande «Êtes-vous en faveur de l’introduction d’une tarification unitaire de l’eau?» • À motiver cette réponse par le fait que la tarification unitaire de l’eau nécessitera selon le Ministère de l’Intérieur une exploitation centralisée de l’eau et que par contre la commune est la mieux placée pour l’exploitation de l’eau au niveau communal, sur différents niveaux: gestion des travaux sur l’infrastructure, développement durable (PAG, protection des sources,…) • À motiver cette réponse par l’autonomie communale qui assure un contrôle démocratique des citoyens et citoyennes sur la gestion de l’eau et garantit ainsi un approvisionnement de qualité en eau potable et une gestion appropriée de l’assainissement; • D’insister que les compétences, responsabilités et contrôles de l’approvisionnement en eau destinée à la consommation humaine, y compris les infrastructures,, restent du domaine des communes; • À appeler les citoyens et citoyennes de la Ville de Differdange de signer la pétition de l’ICE qui demande que : 1. Les institutions européennes et les États membres soient tenus de faire en sorte que tous les habitants jouissent du droit à l’eau et à l’assainissement. 2. L’approvisionnement en eau et la gestion des ressources hydriques ne soient pas soumis aux « règles du marché intérieur » et que les services des eaux soient exclus de la libéralisation. 3. L’Union européenne intensifie ses efforts pour réaliser l’accès universel à l’eau et à l’assainissement.

Veuillez trouver plus d informations ici

dei Lenk Wasserpreis

Initiative européenne

motion_dei lenk_eau_20130204

Neuer Vorstand von déi Lénk: „Juncker ignoriert die wahren Probleme unseres Landes.“

Am 9. Mai kam die neu gewählte Nationale Koordination von déi Lénk erstmals zusammen. Neben einigen statutarischen Punkten, wie z.B. der Wahl eines neuen Koordinationsbüros, stand dieses erste Treffen ganz im Zeichen der Rede zur Lage der Nation von Premierminister Juncker.

Nach einer Einführung in die Rede des Premiers und die darauf folgende Parlamentsdebatte durch unseren Abgeordneten Serge Urbany, widmete sich die Diskussion vor allem drei, der in der Rede angesprochenen, Aspekten: der Haushaltspolitik, der ungerechten Steuerpolitik und der desolaten Wohnungsbaupolitik.

Beim Staatshaushalt waren sich alle Anwesenden einig, dass die aktuelle Lage dramatisiert würde, um so eine verängstigte Bevölkerung für unsoziale Reformen gefügig zu machen. Es hätte sich erneut gezeigt, dass dieser Regierung der politische Wille fehle, um mit einer umfangreichen und vor allen Dingen gerechteren Steuerpolitik die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes und der Großregion selbst in die Hand zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund belaste die Erhöhung der Solidaritätssteuer vor allem das Salariat und würde von über 80% der Betriebe in Luxemburg nicht geleistet. Somit würde bei der Besteuerung erneut ein großer Teil des Reichtums ausgeklammert und die Verantwortung allein auf die Lohnabhängigen übertragen, so Mitglieder der Nationalen Koordination. Diese Regierung fördere maßgeblich den Zerbröckelungsprozess der innergesellschaftlichen Solidarität, was sich auch an Junckers abfälligen Bemerkungen gegenüber den Arbeitslosen festmachen ließe.

Da sei es auch nicht verwunderlich, dass Juncker die desolate Bilanz der Regierung in der Wohnungsbaupolitik auf unredliche Art und Weise mit einem angeblichen Mangel an Solidarität in der Bevölkerung zu vertuschen versuche. Dabei scheine er zu vergessen, dass die von ihm geführten Regierungen bisher keine nennenswerten Anstrengungen unternommen hätten, um die Immobilienspekulation zu bekämpfen und den Gemeinden beim sozialen Wohnungsbau unter die Arme zu greifen. Es sei eher die Politik der letzten Regierungen, die sich in der Bevölkerung widerspiegele.

Der Dringlichkeit des Wohnungsproblems Rechnung tragend, hat die Nationale Koordination gestern dann auch die Gründung einer Arbeitsgruppe zu diesem Thema beschlossen. Daneben wird es zwei weitere neue Arbeitsgruppen geben, die sich mit nachhaltiger Entwicklung und der Verteidigung unserer Grund- und Freiheitsrechte angesichts der wachsenden staatlichen und privaten Überwachungsapparate befassen werden.

In das neue Koordinationsbüro von déi Lénk wurden gewählt:

Thérèse Gorza
Frank Jost
Guy Kersch
Fabrice Lazzeri
Fabienne Lentz
John Rossi
Jeanne Schosseler
Claude Simon
Murray Smith
Serge Urbany
David Wagner

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