Whistleblower-Gesetz: vertagt oder begraben?

In einem heute erschienenen Interview im Luxemburger Wort hat Justizminister Felix Braz angegeben, es werde kein Whistleblower-Gesetz mehr in dieser Legislaturperiode geben. Für déi Lénk ist das eine sehr schlechte Nachricht für die Luxemburger Demokratie.

Das Aufdecken von großen Skandalen ist ohne Whistleblower fast unmöglich. Nur wenn Personen geheime oder geschützte Informationen an die Presse weiterleiten, können illegale Praktiken oder Fehlentwicklungen, die der Allgemeinheit schaden, an die Öffentlichkeit gelangen und korrigiert werden.

Aktuell sind Whistleblower in Luxemburg nur geschützt, wenn sie Korruptionsfälle aufdecken. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass Antoine Deltour und Rafael Halet vor Gericht verurteilt wurden, obwohl sie im Kontext des Luxleaks-Skandals zum Teil illegale Praktiken aufgedeckt haben. Justizminister Felix Braz hatte mehrfach ein Gesetzesprojekt zu dieser Problematik angekündigt, macht jetzt aber einen Rückzieher, obwohl die Arbeiten laut eigenen Aussagen weit fortgeschritten sind. Dieser Sinneswandel ist nur schwer nachvollziehbar.

déi Lénk fordern den Justizminister auf seine Entscheidung zu überdenken und das Gesetzesprojekt so schnell wie möglich einzubringen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ein wirksamer Schutz für Whistleblower nicht nur vertagt, sondern nach den Parlamentswahlen gleich begraben wird.

Parlamentarische Frage zum angeblichen Datenaustausch über „linke Aktivisten“ zwischen Luxemburg und Bundeskriminalamt anlässlich des G20.

Anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg wurden Personendaten über „polizeibekannte linke Aktivisten“ vom Bundeskriminalamt (BKA) mit dem Ausland ausgetauscht. Das bestätigte die bundesdeutsche Regierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko von die Linke. Auch Luxemburg gehört laut Bundesregierung zu den Ländern, mit denen solche Daten ausgetauscht wurden. Dieser Austausch soll vor allem mit den nationalen Polizeibehörden und den PWGT-Stellen (Police Working Group on Terrorism) stattgefunden haben, heißt es weiter.

Ob dies stimme, will der Abgeordnete von déi Lénk, David Wagner, von der hiesigen Regierung wissen. Und welche Luxemburger Behörden, außer der Polizei, an diesem Datenaustausch beteiligt gewesen seien und mit wem diese Daten ausgetauscht worden seien.

Wie definieren die Luxemburger Behörden denn überhaupt „linke Aktivisten“, „polizeibekannte linke Aktivisten“ und „linke Aktivisten, die im Kontext des G20-Gipfels Straftaten begehen könnten“? Werden in Luxemburg „linke Aktivisten“ polizeilich erfasst, und wenn ja von welcher Behörde? Und welche Rolle spielt der Geheimdienst SRE dabei, will der linke Abgeordnete wissen.

Zusätzliche habe die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung anlässlich des G20-Gipfels anlassbezogen „einen polizeilichen Informationsaustausch mit den zuständigen grenzpolizeilichen Behörden aller Nachbarstaaten zu Deutschland durchgeführt“, hat die Bundesregierung dem Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko des Weiteren mitgeteilt.

Worauf hin David Wagner von der hiesigen Regierung ebenfalls wissen will, ob luxemburgische Grenzbehörden sich an diesem Informationsaustausch beteiligt haben und dabei auch personenbezogene Daten verwendet wurden und ob es stimme, dass in diesem Zusammenhang „polizeiliche Verbindungsbeamte“ aus Luxemburg oder andere Vertreter luxemburgischer Behörden anlassbezogen in Deutschland weilten.

Die vollständige Anfrage von David Wagner an die Regierung finden Sie hier.

Parlamentarische Anfrage betreffend die polizeiliche Zusammenarbeit und den Austausch von Personendaten im Kontext des G20-Gipfels in Hamburg

Sehr geehrter Herr Präsident,

Ausgehend von Artikel 80 des internen Reglements der Abgeordnetenkammer möchte ich der Regierung nachstehende Fragen betreffend den Austausch von Personendaten im Kontext des G20-Gipfels in Hamburg stellen.

In der Antwort auf eine schriftliche Frage des deutschen Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko vom 12. Juli 2017 betreffend die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit beim G20-Gipfel in Hamburg (Arbeitsnummer 7/77, Monat Juli 2017), hat das deutsche Bundesinnenministerium folgendes mitgeteilt:

„Im Übrigen wurden anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg vom Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Funktion als Zentralstelle Personendaten über polizeibekannte linke Aktivisten mit dem Ausland ausgetauscht. Dieser Austausch fand vor allem mit den PWGT-Stellen (Police Working Group on Terrorism) der folgenden Staaten statt und diente der Verhütung und Verfolgung von Straftaten im Kontext des G20-Gipfels: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Italien, Island, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und die Vereinigte Staaten von Amerika. Die Ansprechpartner sind dabei jeweils die nationalen Polizeibehörden der genannten Staaten.“ ([1])

„Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse aus Anlass des G20-Gipfels im Fachbereich Linksextremismus mit Sicherheitsbehörden der in der Anlage (VS-Vertraulich) befindlichen Behörden anderer Staaten personenbezogene bzw. -beziehbare Daten ausgetauscht.“(gleiche Quelle)

In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen an die Regierung richten:

1) Stimmt es, dass das Bundeskriminalamt (BKA) Personendaten anlässlich des G-20 Gipfels in Hamburg mit den Polizeibehörden in Luxemburg ausgetauscht hat?

2) Wurden diesbezügliche Personendaten von anderen Luxemburger Behörden (HCPN – Haut-Commissariat à la protection nationale, SRE, …) mit deutschen Behörden (BKA – Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, …) ausgetauscht (bitte für jede Behörde getrennt erläutern)?

3) Wurden in diesem Zusammenhang Personendaten mit Europol ausgetauscht? Und wenn ja von welcher Luxemburger Behörde? Welche Rolle spielte Europol im Zusammenhang mit der „Verhütung und Verfolgung von Straftaten im Kontext des G20-Gipfels“?

4) Welche Rolle spielte in diesem Zusammenhang die erwähnte PWGT in Luxemburg? Wem ist die PWGT in Luxemburg untergeordnet und auf welcher legalen Basis funktioniert sie?

5) Gibt es eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der PWGT-Stellen? Wenn Ja, auf welcher legalen Basis beruht diese Zusammenarbeit?

6) Stimmt die Annahme des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko, dass die PWGT-Stellen seit der Einführung von Europol über keine ausreichende legale Basis mehr verfügen?

7) Wie definieren die Luxemburger Behörden: „linke Aktivisten“; „polizeibekannte linke Aktivisten“; „linke Aktivisten, die im Kontext des G20-Gipfels Straftaten begehen könnten“?

8) Werden in Luxemburg linke Aktivisten polizeilich erfasst, und wenn ja von welcher Behörde? Gehören die Daten des SRE zur polizeilichen Erfassung von Personen? Gehören Aktivitäten des SRE zur polizeilichen Überwachung? Werden linke Aktivisten überwacht? Wenn ja, zu auf Basis welcher Verdachtsmomente? Um wie viele Personen handelt es sich im Zeitraum der letzten drei Jahre? Welcher politischen Strömung/Sensibilität gehören diese Personen an?

9) In seiner Antwort auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko erwähnt das Bundesinnenministerium:

„Die Bundespolizei hat im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung anlässlich des G20-Gipfels anlassbezogen einen polizeilichen Informationsaustausch mit den zuständigen grenzpolizeilichen Behörden aller Nachbarstaaten zu Deutschland durchgeführt. (…) Im Rahmen dieses Informationsaustausches wurden auch personenbezogene Daten verwendet, die für die Durchführung der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung notwendig waren.“ (gleiche Quelle)

Haben luxemburgische Behörden sich an dem besagten polizeilichen Informationsaustausch mit der deutschen Bundespolizei beteiligt und wurden im Rahmen dieses Informationsaustausches auch personenbezogene Daten verwendet? Wenn ja, welche luxemburgischen Behörden waren an diesem Informationsaustausch beteiligt und was war der genaue Inhalt dieser Zusammenarbeit? Wurden im diesem Zusammenhang Personendaten ausgetauscht, die nicht schon in den vorhergehenden Fragen behandelt worden sind?

10) Wie sind die Aufbewahrungsfristen personenbezogener Daten bei den einzelnen Behörden geregelt? Welches Recht auf Zugang zu den Daten haben die Betroffenen bei den jeweiligen Behörden? Wann werden diese Daten bei den jeweiligen Behörden gelöscht? Was wird archiviert? Auf Grund welcher Kriterien wird entschieden was gelöscht wird und was nicht?

11) Stimmt es, dass in diesem Zusammenhang „polizeiliche Verbindungsbeamte“ aus Luxemburg oder andere Vertreter von Luxemburger Behörden anlassbezogen in Deutschland weilten? Wenn ja, um welche Behörden handelt sich und was war die Anzahl der Beamten je Behörde? Was war deren genaue Aufgabe? Wurde dabei ebenfalls Personendaten ausgetauscht? Auf welcher legalen Basis wurden dieser Austausch von Beamten und ggf. Personendaten wahrgenommen?

Hochachtungsvoll,

David Wagner

 

[1] http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/1003-austausch-von-personendaten-von-polizeibekannten-linken-aktivisten-vor-dem-g20-gipfel

Rechtsstaatlichkeit statt Panikmache. Luxemburg braucht keinen „état d’urgence“.

Die neulich zutage getretenen Unstimmigkeiten zwischen der Regierung und dem Präsidenten der Verfassungskommission der Chamber in Sachen „état d’urgence“ zeigen, welche Risiken die Einführung einer verfassungsmäßig vorgesehenen Aufhebung der Gewaltentrennung im Falle von terroristischen Anschlägen birgt.

In einer Stellungnahme vom 26. Januar 2017 zur Abänderung des Art. 32 § 4 der Verfassung bezeichnete die Regierung die vom Staatsrat in seinem zusätzlichen Gutachten vom 6. Dezember 2016 verteidigte zeitliche Begrenzung des Ausnahmezustands auf maximal 6 Monate als möglicherweise zu „rigide“. Alex Bodry, Präsident der Verfassungskommission der Chamber, führte dagegen am 15. Februar 2017 an, dass gerade eine solche in der Verfassung verankerte zeitliche Begrenzung unabdingbar sei, um eine Situation wie in Frankreich, wo der „état d’urgence“ trotz Kritik von Verfassungs-, Straf- und BürgerrechtlerInnenn zum Dauerzustand geworden ist, zu vermeiden.

Der Aussage Bodrys, dass eine verfassungsrechtlich vorgeschriebene sechsmonatige zeitliche Begrenzung des Ausnahmezustands Missstände wie in Frankreich verhindern könnte, stehen déi Lénk skeptisch gegenüber. Die überstürzte Entscheidung, infolge der Pariser Anschläge die Abänderung des Art. 32 § 4 im Schnellverfahren durchzuboxen, hat gezeigt, dass auf die Besonnenheit der Regierung und der parlamentarischen Mehrheit im Falle von Terrorgefahr keinesfalls Verlass ist. Sollte jemals der Ausnahmezustand in Luxemburg infolge eines Terroranschlags ausgerufen werden, so ist davon auszugehen, dass eine politisch unter Druck stehende Regierung und die sie stützende parlamentarische Mehrheit bald Wege finden werden, um etwaige von der Verfassung vorgesehene zeitliche Begrenzungen zu umgehen. Denn welcher politische Entscheidungsträger wird sechs Monate nach einem Attentat das Risiko eingehen wollen, zu behaupten, dass jegliche Terrorgefahr gebannt ist?

déi Lénk sind nach wie vor der Meinung, dass Regierung und Parlament dem vom Staatsrat in seinem Gutachten vom 15. Juli 2016 gemachten Vorschlag, Terrorattentate ganz aus dem Anwendungsbereich von Art. 32 § 4 entfernen, hätten nachkommen sollen.

Ein Blick über die Luxemburger Grenzen hinaus zeigt, warum: Während die Ausrufung des „état d’urgence“ infolge der Attentate vom 13. November 2015 Frankeich in einen sicherheitspolitischen Teufelskreis gestürzt hat, von dem vor allem Marine Le Pen profitiert, hat das Festhalten Deutschlands an rechtsstaatlichen Grundprinzipien weder die Glaubwürdigkeit der Regierung, noch die Handlungsfähigkeit der Sicherheitskräfte untergraben.

Anstatt die Abänderung von Artikel 32 § 4 wie geplant vor der Sommerpause durchzuwinken, sollten die Mitglieder der Chamber sich deshalb die Frage stellen, welches sicherheitspolitische Modell in Luxemburg mehr Sinn macht: Autoritäre Panikmache oder besonnene Rechtsstaatlichkeit?

Parlamentarische Frage zum angeblichen Datenaustausch über „linke Aktivisten“ zwischen Luxemburg und Bundeskriminalamt anlässlich des G20.

Anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg wurden Personendaten über „polizeibekannte linke Aktivisten“ vom Bundeskriminalamt (BKA) mit dem Ausland ausgetauscht. Das bestätigte die bundesdeutsche Regierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko von die Linke. Auch Luxemburg gehört laut Bundesregierung zu den Ländern, mit denen solche Daten ausgetauscht wurden. Dieser Austausch soll vor allem mit den nationalen Polizeibehörden und den PWGT-Stellen (Police Working Group on Terrorism) stattgefunden haben, heißt es weiter.

Ob dies stimme, will der Abgeordnete von déi Lénk, David Wagner, von der hiesigen Regierung wissen. Und welche Luxemburger Behörden, außer der Polizei, an diesem Datenaustausch beteiligt gewesen seien und mit wem diese Daten ausgetauscht worden seien.

Wie definieren die Luxemburger Behörden denn überhaupt „linke Aktivisten“, „polizeibekannte linke Aktivisten“ und „linke Aktivisten, die im Kontext des G20-Gipfels Straftaten begehen könnten“? Werden in Luxemburg „linke Aktivisten“ polizeilich erfasst, und wenn ja von welcher Behörde? Und welche Rolle spielt der Geheimdienst SRE dabei, will der linke Abgeordnete wissen.

Zusätzliche habe die Bundespolizei habe im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung anlässlich des G20-Gipfels anlassbezogen „einen polizeilichen Informationsaustausch mit den zuständigen grenzpolizeilichen Behörden aller Nachbarstaaten zu Deutschland durchgeführt“, hat die Bundesregierung dem Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko des Weiteren mitgeteilt.

Worauf hin David Wagner von der hiesigen Regierung ebenfalls wissen will, ob luxemburgische Grenzbehörden sich an diesem Informationsaustausch beteiligt haben und dabei auch personenbezogene Daten verwendet wurden und ob es stimme, dass in diesem Zusammenhang „polizeiliche Verbindungsbeamte“ aus Luxemburg oder andere Vertreter luxemburgischer Behörden anlassbezogen in Deutschland weilten.

Die vollständige Anfrage von David Wagner an die Regierung finden Sie hier.

Rentenfonds: Wohnraum schaffen statt Büroflächen

Jahrelang haben déi Lénk gefordert, einen Teil der Reserven des Rentenfonds in den nationalen Wohnungsmarkt zu investieren. Nun scheint auch die Regierung endlich in diese Richtung gehen zu wollen.

Anfang der Woche haben déi Lénk eine neuerliche Anfrage gestellt, um die Investitionspolitik des luxemburgischen Rentenfonds (FDC) zu überdenken. Unsere erste Anfrage von Januar 2016 blieb ohne Folgen, obwohl die zuständige Parlamentskommission einer Orientierungsdebatte zu diesem Thema im Parlament zugestimmt hatte. Jetzt scheint endlich Bewegung in diese Frage zu kommen.

Gestern erklärten der für den Rentenfonds zuständige Minister Schneider, sowie Wohnungsbauminister Hansen, dass seit geraumer Zeit intensive Besprechungen zwischen ihren beiden Ministerien geführt werden. Ziel sei es, die Reserven aus dem Rentenfonds verstärkt in den luxemburgischen Wohnungsmarkt zu investieren.

Dieser Schritt ist längst überfällig, denn zur Zeit wurden nur rund 5% des FDC in den nationalen Immobilienmarkt investiert; zum Großteil in Büro- und Gewerbeflächen. Bedenklich ist zudem, dass aktuell nur die Hälfte dieser Mittel auch tatsächlich investiert sind, so dass rund 400 Millionen Euro kurzfristig in den nationalen Wohnungsmarkt investiert werden könnten.

Da der Rentenfonds mit 23% größter Einzelaktionär der staatlichen Wohnungsbaugesellschaft SNHBM ist, welche zum Ziel hat, erschwinglichen Wohnraum zu schaffen, läge es nahe, dass  der SNHBM mehr Geld zur Verfügung gestellt wird. Hierzu muss nun schnellstens der rechtliche Rahmen geschaffen werden.

déi Lénk begrüßen, dass ihre langjährige Forderung endlich Gehör zu finden scheint und werden sich dafür einsetzen, dass das zu investierende Geld in sinnvolle Immobilienprojekte fließt, die der immer größer werdenden Anzahl an Menschen zu Gute kommt, die sich Wohnen in Luxemburg kaum mehr leisten können.

LuxLeaks: Von Krümeln und systemischer Ungerechtigkeit

Zu Gast am Land

Beim sogenannten LuxLeaks-Prozess, bei dem ausschließlich zwei Whistleblower (lanceurs d’alerte) und ein Journalist auf der Anklagebank sitzen, wird der eigentliche Hintergrund des Verfahrens meist vergessen: Es geht um die Veröffentlichung eines umfangreichen Systems von Steueroptimierung und Steuerhinterziehung durch multinationale Konzerne mit aktiver Hilfe fast sämtlicher OECD-Staaten.

Laut Anklageschrift geht es scheinbar um Diebstahl. Doch wer ist der Dieb? Diejenigen, die die Missstände ans Licht der Öffentlichkeit brachten? Oder sind es nicht doch eher die Konzerne, die riesige Gewinne erwirtschaften und fast keine oder gar keine Steuern zahlen, während jeder normale Bürger, Lohnabhängige wie Klein- und Mittelunternehmen, seinen Beitrag leistet? Solche Konzerne und Finanzkartelle bestehlen die Staaten und die Bürger, doch über diesen Tatbestand des organisierten Diebstahls wird einfach hinweg geschaut, trotz offensichtlicher Ungesetzlichkeiten.

Dabei wäre es eigentlich nur normal, dass auch Konzerne und Superreiche ihren fairen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Infrastrukturen – wie Bildung, Gesundheit, Sozialsysteme und Verkehrswege – leisten, die sie ja auch völlig selbstverständlich nutzen.

Das tun Konzerne wie Google, McDonald‘s, Amazon, Ikea, Starbucks und einige hundert andere aber nicht, oder auf jeden Fall in viel zu geringem Ausmaß. Mit Hilfe von Steuertricksereien und entsprechenden  Beraterfirmen (den „Big Four“ und anderen Kanzleien) werden aggressive Steueroptimierung und Steuerhinterziehung im industriellen Ausmaß praktiziert. Über Stiftungen und komplexe Finanzprodukte (Stichwort Panama-Papers und Off-Shore) werden diese Gewinne wiederum steuerfrei an die Superreichen ausgeschüttet. Ob es sich dabei um illegale Praktiken handelt oder um die legale Ausnutzung von gefälligen und lückenhaften Steuergesetzen ist letztlich unerheblich: Die Allgemeinheit trägt in beiden Fällen den Schaden.

Denn die Leidtragenden dieses Diebstahls sind die Staaten, die ihre Ausgaben für Bildung, Sozialsysteme (Gesundheit, Renten, Bedürftige) und Infrastruktur kürzen, sowie öffentliches Eigentum zu Ramschpreisen verhökern (und dann noch einspringen, wenn die Finanzjongleure sich verspekuliert haben). Die Leidtragenden sind aber vor allem die Bürger, die zunehmend geschröpft werden, die Minderbemittelten sowieso, bis hin zu den sogenannten Mittelschichten, die sozial immer weiter abgleiten.

„LuxLeaks“ ist die Spitze des Eisberges eines globalen Systems der Bereicherung Weniger auf Kosten der Mehrheit. Die Krümel, die der Luxemburger Staat dabei einzustecken hofft, stehen in keinem Verhältnis zum Schaden, der damit weltweit angerichtet wird.

Doch scheinen wir nicht bereit, die richtigen Lehren aus diesem eigentlichen Skandal zu ziehen. Viel lieber will man die Botschaftsüberbringer, die Whistleblower Antoine Deltour und Raphaël Halet und den Journalisten Edouard Perrin an den Pranger stellen, so wie die Staatsanwaltschaft dies beim sogenannten LuxLeaks-Prozess tat (völlig unabhängig, versteht sich, dennoch ausgesprochen einseitig).

Doch dem System von Bereicherung der obersten 1% wird der Prozess nicht vor Gericht gemacht. Dies kann nur auf der Straße erfolgen, auch durch die Mobilisierung für eine gerechte Steuerpolitik, die sich in ganz konkreten Vorschlägen ableiten lässt. Nur so können wir am Machtgefüge der systemischen Ungerechtigkeit rütteln.

Justin Turpel, ehemaliger Abgeordneter von déi Lénk

PdL 6973 – Modifikatiounen un der Organisatioun vun der Justiz

1)   Em wat geet et am Gesetzprojet?

Dëst Gesetz hëlt dräi Modifikatioune bei der Organisatioun vun der Justiz fir:

– d’Zuel vun den attachés de justice an den ordres administratif a judiciaire gëtt vun 20 op 30 eropgesat.
– d’Zesummesetzung vum tribunal administratif gëtt geännert
– e puer Fehler aus fréiere projets de loi gi behuewen

2)   Wat ass wichteg?

D’Opstockung vum Pool vun den attachés de justice gëtt mat Personalmangel erkläert, deen duerch congés parentaux an hallef Tâchen engersäits an déi wuessend Ufuerderungen un d’Justiz anerersäits erkläert gëtt. Och soll d’Zuel vun de Litigen zougeholl hunn.

D’Ännerung bei der Zesummesetzung vum tribunal administratif gëtt néideg, wëll déi optimal Zesummesetzung vun enger Kummer vum tribunal administratif net méi kann assuréiert ginn.

3)   Wei hunn déi Lénk gestemmt?

Dofir! Mir ginn awer ze bedenken, dass déi wuessend Zuel vu Litigen an déi doduerch entstoend Aarbecht fir d’Justiz ganz vill op kleng Drogendelikter zréckzeféiere sinn. Mir hu scho widderhuelt fir eng manner repressiv Drogepolitik plädéiert, wéi zum Beispill och an der Debatt em den neie Prisong zu Suessem: http://www.dei-lenk.lu/neues-gefangnis-in-sanem-dei-lenk-fur-ein-umdenken-in-der-strafpolitik/

De Projet gouf eestëmmeg ugeholl. De ganzen Dossier ass HEI ze fannen.

Unabhängige Justiz

Zu Gast am Land

Da wurde während der Untersuchung der Srel-Affäre bekannt, dass der Geheimdienst, nach den Methoden einer Geheimpolizei, den Oberstaatsanwalt beschattet hatte. Die Namen der damit Beauftragten fielen. Sogar der damalige Staatsminister wurde in einer gewissen Hinsicht als Mitwisser genannt. Ihm wurde zumindest Schlampigkeit im Umgang mit dieser Information vorgeworfen. Das alles ging aus den Befragungen der parlamentarischen Untersuchungskommission hervor. Mehrere Zeugen hatten angegeben, eine Aussage hierzu machen zu wollen. Daraus schlussfolgerte der Ausschuss: „L’enquête judiciaire devra établir s’il s’agit d’un cas isolé.“

Zwar hatte der Staatsminister damals den Betroffenen auf seine burschikose Art mit dieser Information konfrontiert. Man kann verstehen, dass dieser später eventuell auf eine persönliche Anzeige verzichten wollte.

Doch u.a. dafür gibt es die Weisungsbefugnis des Justizministers aus Artikel 16 der Kriminalprozessordnung, die diesem die Möglichkeit gibt, die öffentliche Aktion zu veranlassen wenn er es dennoch politisch für opportun hält.

Während der von uns am Dienstag veranlassten Debatte über die Gerichtsfolgen des SREL-Untersuchungsberichtes versuchte der Justizminister seine offensichtliche Untätigkeit damit zu begründen, dass er die Unabhängigkeit der Justiz nicht beeinträchtigen wolle. Das ist ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver.

Denn die Staatsanwaltschaft vertritt das öffentliche Interesse bei der Strafverfolgung und gehört in diesem Sinne nur halb der Justiz an. Deshalb auch die Bindung an den Justizminister als politische Autorität, die sich in Luxemburg allein auf die Möglichkeit der politischen Veranlassung einer Strafverfolgung beschränkt und nicht, wie in anderen Ländern, das Verbot einer Strafverfolgung einschliesst.

Man kann lange darüber streiten ob der Justizminister diese Befugnisse regelmässig ausüben soll. Problematisch war diese Ausübung zum Beispiel als der damalige Justizminister Biltgen, heute Richter am Europäischen Gerichtshof, 2012 eine Anklage gegen den Präsidenten der Piratenpartei wegen der sogenannten Medicoleak-Affäre veranlasste.

Dieser damals völlig überzogenen Reaktion seitens des Staates (eine Datei wurde geknackt um öffentlich auf eine Sicherheitslücke in der staatlichen Informatik hinzuweisen) wurde postwendend von der so unabhängigen Justiz mit einer Hausdurchsuchung und einer Beschlagnahmung von Computern Folge geleistet.

Braz behauptete im Parlament, dass die letzte solche Aktion eines Justizministers 30 Jahre zurückliege. Er behauptete auch, dass er nicht wissen könne, in welchen Fällen die Staatsanwaltschaft heute untersuche. Natürlich weiss er es, denn er empfängt regelmässig die Staatsanwaltschaft, was in seiner Funktion auch völlig normal ist. Und wenn er in einer solchen Staatsaffäre nicht das nötige veranlasst hat, dann hat er sich selber mitverantwortlich gemacht. Hatte er doch selber am 10.Juli 2013 als Abgeordneter Herrn Juncker beschuldigt, die Information über diese regelrechte Staatsaffäre nicht ernst genommen zu haben.

Es ist zu hoffen, dass der Justizminister sehr schnell darüber informiert oder die Staatsanwaltschaft darüber informieren lässt, was in den fast drei Jahren nach Abschluss der parlamentarischen Untersuchung geschehen ist.

Und dass die Affäre „Geheimpolizei“ nicht inzwischen verjährt ist!

Serge Urbany, député déi Lénk

Lux Leaks : Des députés soutiennent Antoine Deltour et Edouard Perrin

Communiqué de presse du député luxembourgeois David Wagner (déi Lénk) et du député européen Fabio De Masi (DIE LINKE) à l’occasion du début du procès contre Antoine Deltour et Edouard Perrin.

Le procès intenté contre les lanceurs d’alerte dans le cadre de l’affaire Lux Leaks débute à Luxembourg le mardi, 26 avril 2016. Fabio De Masi, coordinateur pour le groupe de gauche au Parlement européen (GUE/NGL) au sein du comité spécial TAXE mis en place suite à Lux Leaks, assistera au procès et donnera une conférence de presse ensemble avec David Wagner et apparaîtra publiquement avant et après l’ouverture du procès. Le lanceur d’alerte Antoine Deltour risque jusqu’à dix années de prison. Il est entre autres accusé de vol, de viol du secret professionnel et de publication de documents confidentiels. Deux autres personnes sont également poursuivies, dont le journaliste français Edouard Perrin.

Fabio De Masi au sujet de l’ouverture du procès : « La justice luxembourgeoise veut intimider des justes tels que Deltour et Perrin. Mais sans leurs découvertes, ni l’opinion publique, ni le Parlement européen n’auraient pris connaissance de l’ampleur de l’évasion fiscale au sein de l’UE. De plus, la Commission européenne n’aurait pas pu étendre à l’ensemble des États membres ses enquêtes relatives aux rescrits fiscaux. Qu’un lanceur d’alerte risque la prison alors que les architectes de l’évasion fiscale peuvent occuper des hautes fonctions, tout cela heurte le sentiment de justice de la majorité de la population et porte atteinte au principe de justice fiscale. Il est d’autant plus scandaleux que la Commission européenne ainsi que les groupes de la majorité au sein du Parlement européen font mine de soutenir les lanceurs d’alerte dans leurs discours du dimanche et que quelques jours après les Panama Leaks, ils restreignent les droits de la presse et des lanceurs d’alerte à travers leur adoption de la directive relative au secret des affaires. »

Et David Wagner de poursuivre : « Aux yeux de déi Lénk, ce procès est insupportable et c’est la raison pour laquelle nous exprimons clairement notre solidarité avec les accusés. Nous nous sommes toujours engagés en faveur d’une protection conséquente des lanceurs d’alerte, ce que nous avons d’ailleurs confirmé lors de notre dernier congrès. Nous attendons aussi du Ministre de la Justice luxembourgeois une modification rapide de la législation en ce sens. Nous nous réjouissons toutefois de l’élan de solidarité en faveur des accusés qui s’est formée spontanément au Luxembourg. Cela prouve que le Luxembourg n’est pas un pays exclusivement peuplé de requins de la finance mais qu’il dispose également d’une société civile éveillée et critique qui s’oppose à leurs manigances ».

La conférence organisée par le Comité de solidarité avec Antoine Deltour et Edouard Perrin comprendra une intervention de Fabio de Masi le lundi, 25 avril à 18.30 heures au Casino Syndical à Luxembourg-Bonnevoie (63, rue de Bonnevoie à Luxembourg).

Plus d’informations: http://solidarite-deltour-perrin.lu/?page_id=97

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