„Bisher haben Regierung und Mehrheitsparteien den Anliegen der Studenten/innen, die sich massiv gegen die Reformpläne der Regierung in Sachen Studienbeihilfen zur Wehr gesetzt haben, keineswegs Rechnung getragen. Die Abänderungsanträge von déi Lénk tun dies wohl!“ – so Justin Turpel, Abgeordneter von déi Lénk nach der heutigen Sitzung der Hochschulkommission, die heute morgen die Abänderungsanträge von CSV, ADR und déi Lénk diskutierte.
Nach der Anhörung des Aktionskomitees am 5. Juni und nach dem Hearing zu den Studienbeihilfen vom letzten Donnerstag hätte man sich eigentlich erwarten können, dass entweder die Regierung, oder die Mehrheitsparteien den Vorschlägen und Anliegen der Studenten/innen in irgend einer Weise Rechnung tragen würden. Doch auf entsprechende Abänderungsanträge von Seiten der Mehrheitsparteien wartete man vergeblich.
Mit ihren 3 ersten, von insgesamt 9 Abänderungsanträgen, trugen déi Lénk sowohl den Anliegen der Studenten/innen, als auch verschiedenen grundsätzlichen Erwägungen des Staatsrates und der Salariatskammer Rechnung; dabei handelt es sich um die Anpassung der Basishilfe („bourse de base“) an das Kindergeld. In der Tat, so argumentieren sowohl déi Lénk als auch der Staatsrat, stelle sich die Frage, wodurch sich Kindergeld und Studienbeihilfen unterscheiden sollen. „Wenn es überhaupt einen Unterschied zwischen Studienbeihilfen und Kindergeld gibt, dann kann es nur der sein, dass Studien teurer sind als der Unterhalt von Kindern, die noch keine Hochschule besuchen“, so Justin Turpel. Folgerichtig schlagen déi Lénk vor, die Basisstudienbeihilfe auf dieselbe Höhe wie das Kindergeld festzulegen, und die zusätzlichen Ausgaben für Hochschulstudien über die vorgesehene „bourse sociale“ zu regeln. Demzufolge würde die von der Regierung vorgeschlagene „bourse familiale“, die bei mehr als einem Studierenden ausbezahlt wird, hinfällig, da dieser Aspekt bei der Kindergeldregelung bereits berücksichtigt wird. Außerdem soll bei der „bourse sociale“ dem gesamten Einkommen des Haushalts – und nicht bloß dem „besteuerbaren“ Einkommen – Rechnung getragen werden.
Ganz anders gelagert waren hingegen die Abänderungsanträge der CSV; diese beschränkten sich auf die Anhebung der Basishilfe um 700 €, wobei die CSV diese Mehrausgabe durch eine drastische Kürzung der „bourse sociale“ finanzieren will. Zudem schlägt die CSV die (Wieder)Einführung von je einer „prime d‘encouragement“ beim Abschluss des Studiums zum Bachelor(1.500 €), zum Master (2.000 €) respektive zum Doktor (2.500 €) in der offiziell vorgesehenen Zeit, um so „die Unabhängigkeit des Studierenden zu verbessern“.
In einem weiteren wesentlichen Antrag schlagen déi Lénk vor, die Mobilitätsbeihilfe („bourse de mobilité“) nicht an das Studieren und Miete zahlen „in einem anderen Land“ zu koppeln, sondern an einen Index der je nach Universitätsstadt die wirklichen Lebenshaltungskosten festhält. Dieser „Städteindex“ soll von den Studentenvertretern und den Vertreten des Ministeriums innerhalb der „commission consultative“ festgelegt und als Obergrenze dienen; im einzelnen Fall werden natürlich nur die tatsächlichen Ausgaben berücksichtigt.
Alle Anträge von déi Lénk und der CSV wurden von allen Vertretern der Mehrheitsparteien verworfen, „da sie der Philosophie des Reformprojektes der Mehrheit nicht entsprechen“.
Über diese wesentlichen Anträge hinaus schlagen déi Lénk vor, dass sowohl Studierende, als auch Erziehungsberechtigte, die sich nicht einig sind über die Höhe der Unterstützung, die der Haushalt dem Studierenden gewähren soll, eine Mediationsstelle, einen „Mediateur“ anrufen können, der ihnen schlichtend beisteht. In außergewöhnlichen Fällen könnte der Schlichter eine zusätzliche Hilfe bei der Regierung beantragen.
In Punkto Dauer der Studienbeihilfen plädieren déi Lénk dafür, den Studierenden in jedem Zyklus jeweils ein zusätzliches Jahr zu gewähren. Schlussendlich schlagen déi Lénk vor, das Prinzip einer paritätischen Zusammensetzung der „commission de consultation“ (3 Vertreter der Studierenden, 3 Vertreter des Ministeriums) im Gesetz selbst festzuschreiben. Alle diese Anträge wurden abgelehnt, da dies kurzfristig nicht mehr machbar sei …
Zum Schluss erklärte der Minister sich nochmals einverstanden mit dem Fehlen von Basisdaten und Studien über die sozio-ökonomischen Auswirkungen und die tatsächliche Lage der Studierenden, und versprach diese im Herbst – nach Rücksprache mit der Hochschulkommission – in Auftrag zu geben. Der Minister begrüßte den Umstand, dass das Aktionskomitee selbst eine Studie angefertigt hat und will deren Schlussfolgerungen, „die sicherlich richtungsweisend seien und eine gute Basis abgeben würden“, eingehender prüfen. Eine Motion der Abgeordnetenkammer, so wie der Abgeordnete von déi Lénk sie vorschlug und die die Regierung auffordert, die Studienbeihilfen nach Vorlage der notwendigen Studien zu bilanzieren und zu überprüfen, begrüßte der Minister ausdrücklich.
Alle 9 von déi Lénk eingebrachten Anträge können HIER in ihrer ausführlichen Form eingesehen werden.