déi Lénk haben mit Interesse das Gutachten des Staatsrates zur Ausdehnung des Ausnahmezustandes (état d’urgence) in der Verfassung zur Kenntnis genommen.
Dieses Gutachten deckt sich in vielen Punkten mit unserem eigenen Standpunkt in der Verfassungskommission.
Wie der Staatsrat sind wir der Meinung, dass die normalen Gesetzesmittel genügen müssten, um mit terroristischen Attentaten umzugehen.
Während auch Belgien und Deutschland auf den verfassungsmäßigen Notstand verzichten, hat gerade das Beispiel Frankreich gezeigt, dass damit keine Attentate verhindert werden können, und dass dadurch das falsche Signal der Einschränkung der Freiheiten und der Grundrechte gesetzt wird.
Wie bereits von déi Lénk in der Verfassungskommission vorgeschlagen, schlägt auch der Staatsrat vor, wenigstens den politischen Begriff der “öffentlichen Ordnung” zu streichen und die Definition des Ausnahmezustandes an die europäische Menschenrechtkonvention anzupassen.
déi Lénk schlagen vor, diese überhastete Verfassungsänderung zurückzustellen und – gerade am Beispiel der Erfahrungen in Frankreich – neu zu überdenken.