déi Lénk schliessen sich dem Aufruf des OGBL zum Protest gegen die Reform des Gesetzes zur Überwachung am Arbeitsplatz an. Wir fordern die anderen im Parlament vertretenen Parteien zu einer Überarbeitung des vorliegenden Textes, so wie zur Ergreifung alternativer Maßnahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen auf.
Mit dem Gesetzesprojekt 7049 soll frühzeitig eine EU-Direktive umgesetzt werden, deren eigentliches Ziel der bessere Schutz von ArbeitnehmerInnen vor Überwachung am Arbeitsplatz ist. Es scheint jedoch, als solle diese Gelegenheit genutzt werden um die eher strengen Bestimmungen in Luxemburg aufweichen zu können. Zukünftig soll die Einführung von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz, etwa die Installation einer Video-Kamera, keine Genehmigung der nationalen Datenschutzkommission (CNPD) mehr erfordern. Die CNPD verspricht sich dadurch mehrere MitarbeiterInnen zur Kontrolle in den Betrieben, anstatt zur Überprüfung der Anfragen, einsetzen zu können. Nur so könne eine (den Angaben der CNPD nach bisher unbezifferte aber massive) Missachtung der Gesetze eingedämmt werden.
déi Lénk stellen fest, dass es offensichtlich einen Bedarf gibt, der CNPD mehr Ressourcen zur Verfügung zu stellen damit sie ihren Auftrag erfüllen und zum Schutz der ArbeitnehmerInnen verstärkt Kontrollen durchführen kann. Es wäre aber fatal, diese Ressourcen durch eine Abschaffung der Genehmigungsprozeduren zu gewinnen. Dies kommt einer Aufforderung an ArbeitgeberInnen gleich, Überwachungsmaßnahmen beliebig zu installieren und sich erst im Falle einer Kontrolle Gedanken über deren Rechtmäßigkeit zu machen.
déi Lénk sehen zwei verschiedene Lösungsansätze. Erstens gilt es, der CNPD die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen damit sie ihrem Auftrag gerecht werden kann und die Privatsphäre der ArbeitnehmerInnen schützt. Zweitens stellt sich die Frage, ob nicht durch einen noch restriktiveren gesetzlichen Rahmen (etwa das konsequentere Verbot verschiedener Überwachungsmaßnahmen) der Schutz der ArbeitnehmerInnen erhöht, Überwachungspläne von ArbeitgeberInnen eingedämmt und somit auch die entsprechende Zahl der Anfragen reduziert oder leichter bearbeitet werden kann.