Die nicht zurückbehaltene Kandidatur der von déi gréng vorgeschlagenen Juristin Joëlle Christen macht deutlich: die Ernennungsprozedur für den Staatsrat ist auch nach der letzten Gesetzesänderung alles andere als transparent und die Frage nach der Repräsentativität der beratenden Kammer stellt sich mehr denn je. déi Lénk wiederholen ihre Forderung nach einer tiefgreifenden Reform des Staatsrats.
Am gestrigen Dienstag stimmte der Staatsrat mit 14 gegen 5 Stimmen für die “unabhängige” Kandidatin Martine Lamesch und erteilte déi gréng eine herbe Abfuhr, die eigentlich die Familienrechtlerin Joëlle Christen für den freien Posten im Staatsrat vorgeschlagen hatten. déi gréng werden hier mit ihren eigenen Widerprüchen konfrontiert: Sie haben die undemokratische Funktionsweise des Staatsrats unterstützt, um sich selbst zwei Sitze zu sichern, und fallen dieser nun selbst zum Opfer.
Die Nominierung der Juristin Martine Lamesch macht auf jeden Fall deutlich: Ernennungsprozedur und Funktionsweise des Staatsrats sind weiterhin untransparent und seine Zusammensetzung ist nicht repräsentativ.
déi Lénk wiederholen deshalb ihre Forderung nach einer grundlegenden Reform des Staatsrats. Dieser soll zu einem beratenden Gremium des Parlaments werden und seine Mitglieder sollen einzig und allein vom Parlament nominiert werden. Um die gesellschaftliche Repräsentationsfunktion des beratenden Organs zu stärken, sollen seine MitgliederInnen nicht nur vom Parlament sondern auch von zivilgesellschaftlechen Institutionen und Organisationen vorgeschlagen werden.
Eine derartige Zusammensetzung des Staatsrats könnte den schädlichen Einfluss mächtiger Partikularinteressen und deren VertreterInnen auf den Gesetzgebungsprozess in Zukunft zumindest abschwächen.