Die Pflegeversicherung von 1999 wird durch einen Beitrag finanziert, der nicht allein auf den Löhnen, sondern auch auf den Einkommen des Kapitals und des Besitzes (Dividenden, Zinsen, Mieten) erhoben wird. Dieser Beitrag, der heute 1,4% des Nettoeinkommens ausmacht, wird von der Steuerverwaltung zugunsten der Pflegeversicherung einkassiert.
Als jedoch 2005 eine anonymisierte Quellensteuer auf den Zinsbeträgen von nur 10% eingeführt wurde, hat die Regierung die Steuerverwaltung angewiesen, diese 1,4% nicht mehr zu erheben. Die Steuerpflichtigen wurden auch nicht aufgefordert, ihre Einnahmen zwecks Erhebung des Beitrages zur Pflegeversicherung bei der Steuererklärung zu melden. Somit wurden diese Gewinne ganz von der Beteiligung an der Pflegeversicherung entbunden.
Der Staat wurde nun in zweiter Instanz dazu verurteilt, die Pflegeversicherung für den erlittenen Schaden durch Nichteinhalten des Gesetzes zu entschädigen. Serge Urbany, Abgeordneter von déi Lénk, nach der Sitzung der Kommissionen für Finanzen und soziale Sicherheit zu dieser Frage heute morgen :
“Der Staat soll jetzt zwar 1,4% Sozialbetrag zurückbehalten und auch rückwirkend an die Sozialversicherung weiterleiten, aber nicht zusätzlich zur einbehaltenen Steuer, sondern abzüglich dieser Steuer. Wir verlangen dagegen, dass das Gesetz eingehalten wird. Es ist ein Skandal wie schamlos in Luxemburg der Besitz gegenüber der Arbeit favorisiert wird. Nur so ist es zu erklären, dass, laut STATEC, von 2006 bis 2009 die Einnahmen der Haushalte aus dem Besitz (Dividenden, Zinsen, Mieten) um 45,7% stiegen, die Löhne aber nur um 1,9%.”
(Mitgeteilt von déi Lénk)