Wer arbeitet, muss damit seinen Lebensunterhalt bestreiten können. Deshalb muss der Mindestlohn bei Vollzeitbeschäftigung über der Armutsgrenze liegen – also mindestens um 300 Euro erhöht werden. Auch müssen Qualifikation, Berufserfahrung und Weiterbildung überall anerkannt werden, ebenso das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.
Kleinere Betriebe dürfen nicht als Vorwand genommen werden, um einen korrekten Lohn oder den Mindestlohn in Frage zu stellen. Wenn Betriebe wirtschaftliche Probleme haben, muss ihnen konkret geholfen werden. Um unlauteren Wettbewerb zu verhindern brauchen wir europaweite Mindestlöhne.