Initiative européenne: L’eau et l’assainissement sont un droit humain !
Hier geht es zur europäischen Petition gegen die Privatisierung des Wassers und für das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung – Voici le lien vers la pétition européenne contre la privatisation de l’eau et pour le droit humain à l’eau et l’assainissement!
http://right2water.eu/
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déi Lénk zum Wasserpreis und den Liberalisierungsversuchen der Wasserversorgung auf europäischer Ebene
Das Wassergesetz vom 18. Dezember 2008 basiert auf der EU-Direktive 2000/60/CE, welche als ein Mittel zur Verbesserung des Gewässerschutzes und zur Absicherung der Trinkwasserressourcen eine Tarifgestaltung nach dem Kostendeckungsprinzip vorsieht. Nach vielen und heftigen Kritiken am neoliberalen Kostendeckungsprinzip wurde besagter Artikel 9 in der Direktive wesentlich abgeschwächt und seine Umsetzung in nationales Recht als nicht zwingend angesehen, wenn ein Staat andere Mittel anwendet, um die Umweltziele zu erreichen.
Das Luxemburger Wassergesetz von Innenminister Halsdorf (CSV) geht aber viel weiter als die ursprüngliche Wasserrahmenrichtlinie. Das Kostendeckungsprinzip wurde hier als unantastbares Prinzip festgeschrieben: neben dem Prinzip des „pollueur-payeur“ (welches die Direktive vorsah) wird das Prinzip des „utilisateur-payeur“ (von dem in der Direktive kein Wort steht!) als zweite Leitlinie festgehalten. Der Bürger wird damit vollends zum Konsumenten der Ware Wasser degradiert, der alle mit Wasserverbrauch verbundenen Kosten übernehmen muss.
Die Umsetzung des Gesetzes durch die Gemeinden hatte massive Preissteigerungen für die Bürger zur Folge. Die immer schon bestehenden Unterschiede in den Tarifen zwischen den einzelnen Gemeinden wurden durch die auferlegte Preisexplosion noch verschärft, zu Ungunsten v.a. von Landgemeinden. Zurzeit reichte die reale kostendeckende Tarifspanne zwischen 4€ und 12€ pro m3 Wasser- und Abwasserverbrauch. Der Minister hat daraufhin den Wasserpreis „harmonisiert“, d.h. auf max. 7€ gedeckelt. Gnädigerweise verbietet das Wassergesetz den Gemeinden nicht, gezielten Personengruppen eine Ermäßigung / Subvention zuzugestehen.
Dagegen fehlen seitens des Ministeriums jegliche Zielsetzungen in welcher Höhe und durch welche gezielte Maßnahmen, der Wasserverbrauch sinken könnte.
Gegen das Kostendeckungsprinzip und für ein universelles Grundrecht auf Wasser- und Abwasserversorgung.
Der Zugang zu Wasser und Abwasser muss als universelles Recht für jeden gewährt sein. Die öffentliche Hand ist Garant dieses Rechts. Genauso wie der Zugang zu Schulen für alle unabhängig der sozialen Situation garantiert wird, so muss dies auch bei der Wasserversorgung sein. Es ist deshalb nötig, dass die öffentliche Hand die Investitionen in Erhalt und Ausbau der Netze und Wasserschutzmaßnahmen ko-finanziert und nicht seinen Bürgern kostendeckend verrechnet (was nicht nur einseitig, sondern auch ökologisch zweifelhaft und sozial ungerecht ist). Warum sollte ein Prinzip das für den Ausbau und Erhalt des Straßennetzes gilt, nicht auch für das Wassernetz gelten.
Déi Lénk lehnen die Einführung eines kostendeckenden Einheitspreises im ganzen Land entschieden ab.
– Dies wäre ein weiterer inakzeptabler Schritt in Richtung Liberalisierung der Wasserwirtschaft. Ein gut unterhaltenes Netz mit hunderttausenden von Kunden, die hohe kostendeckende Preise zahlen wären ein gefundenes Fressen für multinationale Firmen. Selbst die Wasserverwaltung gibt in ihren Schlussfolgerungen zu bedenken: « S’y ajoute le risque d’une reprise de cet opérateur par une multinationale ce qui placerait l’Etat en tant qu’autorité de contrôle dans une situation peu confortable. » Die Tatsache, dass einer der ministeriellen Vorschläge darin besteht, eine kommerzielle Firma zwecks Verwaltung des gesamten Netzes zu gründen, zeigt welchen Geistes Kind diese Maßnahme ist.
– Die demokratisch gewählten Gemeindevertreter verlören die Souveränität über die kommunale Wasserpolitik. Dabei sind es die Gemeinden, die am besten geeignet sind, den Erhalt und Ausbau der Wassernetze zu planen, zu verwalten und die Preispolitik autonom zu gestalten. Der Wasserpreis würde somit zu einem rein administrativen Akt degradiert.
– Ein kostendeckender Einheitspreis bedeutete eine weitere Erhöhung der Wasserpreise für 89% der Bevölkerung. Dabei sind es bereits jetzt zu einem großen Teil diese „prix administrés“, welche die Inflation anheizen und zu Kaufkraftverlust führen.
– Das Kostendeckungsprinzip widerspricht dem universellen Recht eines jeden Menschen auf Zugang zum lebenswichtigen Grundbedürfnis Wasser. Für jene, die es sich leisten können, bleibt der Preis ein Klacks, für viele bedeutet der kostendeckende Wasserpreis einen beträchtlichen finanziellen Mehraufwand.
– Die strikte Anwendung des Kostendeckungsprinzips schafft kaum ökologische Anreize. Da der kostendeckende Wasserpreis zu 70% aus Fixkosten besteht, würde ein sparsamerer Wasserverbrauch nur dazu führen, dass der Wasserpreis irrsinnigerweise weiter ansteigt.
– Die vorgeschlagene Querfinanzierung kommerzieller Aktivitäten durch die Bürger mittels Wasserpreis ist abzulehnen.
– Es obliegt dem Ermessensspielraum der Gemeindeverantwortlichen Höhe und Personenkreis eines eventuellen Sozialtarifs festzulegen.
Alternative:
Die Gestaltung des Wasserpreises muss verschiedenen Kriterien entsprechen:
1. Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Ware. Es muss von öffentlicher Hand lokal und demokratisch verwaltet werden und darf nicht nach einer merkantilen Logik berechnet werden.
2. Wasser ist ein universelles Menschenrecht. Sein Zugang muss derart gestaltet werden, dass er unabhängig von der sozialen Situation für jeden garantiert ist.
3. Wasser muss geschützt und die Nutzung dieser Ressource nachhaltig gestaltet werden. Verschwendung der Ressource muss geahndet werden.
Déi Lénk fordern deshalb:
1. Die Wasserversorgung gehört in den Aufgabenbereich der Gemeinden. Entscheidungen über Investitionen, Verwaltung, Erhalt und Ausbau des Wasser und Abwassernetzes, Gestaltung der Preise und eventuelle soziale Ermäßigungen müssen vom demokratisch gewählten Gemeinderat getroffen werden;
2. Das Wassergesetz von 2008 muss dahingehend geändert werden:
– Das Kostendeckungsprinzip darf nicht mehr Leitprinzip der Wassertarife bei Haushalten sein;
– Anstelle wird die Staffelung des Wasserpreises ermöglicht und nach folgendem Modell in drei Stufen angeregt:
Subventionierte Grundmenge
Orientierung am realen Preis bis zum Durchschnittsverbrauch
Ökologischer Tarif ab überdurchschnittlichem Verbrauch
– Besondere Lasten (geografische Situation, besondere Wasserschutzmaßnahmen, etc.) werden vom Staat bezuschusst.
3. Die Aufstellung nachvollziehbarer Zielsetzungen bezüglich der Einsparung von Wasser
4. Die Aufstellung eines öffentlichen Maßnahmenkatalogs zur Förderung der Einsparpotentiale
Der gestaffelte Wasserpreis (Modell déi Lénk)
Täglicher Pro-Kopf-Verbrauch:
0 – 50 Liter: Gratis
50 – 150 Liter: Orientierung am reellen Preis
ab 150 Litern: doppelter Preis
– Festlegung eines universellen Grundrechts auf Wasser für tägliche Grundbedürfnisse.
– Erhöhter Preis bei überdurchschnittlichem Verbrauch.
– Höherer ökologischer Lenkungsgrad: das Sparen wird deutlicher belohnt, der übermäßige Verbrauch wesentlich teurer.
– Das individuelle Verhalten bestimmt viel stärker den Endpreis.
– Universeller Grundpreis verhindert die Schaffung künstlicher Abhängigkeit und damit verbundener Almosenpolitik.
Proposition de décision
Pour la gestion communale et publique de l’eau
Le conseil communal;
• Vu les réflexions, propositions et questions envoyés par le Ministre de l’Intérieur aux bourgmestres pour avis jusqu’au 28 février 2013 ;
• Considérant la réaffirmation de la compétence communale dans la loi de 2008 sur la protection et la gestion de l’eau ;
• Tenant compte du fait que les communes sont les meilleures placées pour assurer la gestion de l’eau et l’exploitation des infrastructures y afférentes en cohérence avec le développement urbain, la protection des sources et la protection de l’environnement ;
• Considérant l’initiative citoyenne européenne (ICE) «right2water» pour garantir un accès universel à l’eau et à l’assainissement ;
• Considérant que des villes comme par exemple Karlsruhe en Allemagne appellent leurs
citoyens et citoyennes à signer la pétition de l’ICE mentionnée ;
• Estimant qu’une prise de position de notre Ville par rapport à cette thématique, aussi bien dans son contexte national que dans son contexte européen est un acte de responsabilité pour les générations futures ;
Invite le Collège des Bourgmestre et Echevins
• À répondre par la négative à la question principale relevée par le Ministre de l’Intérieur et
l’Administration de la Gestion de l’Eau, qui demande «Êtes-vous en faveur de l’introduction d’une tarification unitaire de l’eau?»
• À motiver cette réponse par le fait que la tarification unitaire de l’eau nécessitera selon le Ministère de l’Intérieur une exploitation centralisée de l’eau et que par contre la commune est la mieux placée pour l’exploitation de l’eau au niveau communal, sur différents niveaux: gestion des travaux sur l’infrastructure, développement durable (PAG, protection des sources,…)
• À motiver cette réponse par l’autonomie communale qui assure un contrôle démocratique
des citoyens et citoyennes sur la gestion de l’eau et garantit ainsi un approvisionnement de qualité en eau potable et une gestion appropriée de l’assainissement;
• D’insister que les compétences, responsabilités et contrôles de l’approvisionnement en eau destinée à la consommation humaine, y compris les infrastructures,, restent du domaine des communes;
• À appeler les citoyens et citoyennes de la Ville de Differdange de signer la pétition de l’ICE qui demande que : 1. Les institutions européennes et les États membres soient tenus de faire en sorte que tous les habitants jouissent du droit à l’eau et à l’assainissement.
2. L’approvisionnement en eau et la gestion des ressources hydriques ne soient pas soumis aux « règles du marché intérieur » et que les services des eaux soient exclus de la libéralisation.
3. L’Union européenne intensifie ses efforts pour réaliser l’accès universel à l’eau et à l’assainissement.