Ein “Neuanfang” gegen den Umweltschutz?

déi Lénk nehmen mit Empörung die Vorschläge zur Kenntnis, die LSAP-Spitzenkandidat Etienne Schneider als aktueller Wirtschaftsminister an seine Ministerkollegen gerichtet hat und die heute im “Lëtzebuerger Land” veröffentlicht wurden.

Dabei geht es um eine Reihe von gezielten Eingriffen in bestehende Genehmigungs- und Umweltprozeduren die allesamt zum Ziel haben, die Kontrollbefugnisse der betroffenen Gemeinden und des Umweltministeriums gegenüber Bauprojekten einzuschränken. Mit ausdr ücklichem Hinweis auf die “Situation in Sassenheim” (SOTEL-Leitung) soll die Genehmigung der Bürgermeister nicht mehr erforderlich sein bei Strom- und Gasleitungen, so wie heute schon bei Autobahnen. Attackiert wird auch die Regelung der Natura-2000-Gebiete.

Diese “Reformvorschläge” von Schneider sind ein Schlag gegen die Gemeindeautonomie und der Einspruchrrechte der Bürgerinnen und Bürger. Sie erfolgen nach dem Vorschlag desselben Ministers in der Kompetitivitätsdebatte vom 16.Mai im Parlament, die Gaspreise für Haushalte zu erhöhen, um diejenigen für die Industrie senken zu können.

Dazu der linke Abgeordnete und Gemeinderat in der Gemeinde Sanem Serge Urbany: “Da sieht man in welche Richtung der “Neuanfang” der LSAP leider geht. Ich bin gespannt, was der Bürgermeister der Gemeinde Sanem, Georges Engel, zu diesen Vorschlägen seines Parteikollegen und Mitkandidaten zu sagen hat, die sowohl bei der SOTEL-Leitung, als auch beim “Contournement” von Bascharage unsere Gemeinde direkt negativ betreffen würden.

déi Lénk zum Wasserpreis und den Liberalisierungsversuchen der Wasserversorgung auf europäischer Ebene

Initiative européenne: L’eau et l’assainissement sont un droit humain !

Hier geht es zur europäischen Petition gegen die Privatisierung des Wassers und für das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung – Voici le lien vers la pétition européenne contre la privatisation de l’eau et pour le droit humain à  l’eau et l’assainissement!

http://right2water.eu/

! Important ! Le numéro d’identification personnel demandé est le numéro inscrit sur la carte d’identification de la Sécurité sociale

déi Lénk zum Wasserpreis und den Liberalisierungsversuchen der Wasserversorgung auf europäischer Ebene

Das Wassergesetz vom 18. Dezember 2008 basiert auf der EU-Direktive 2000/60/CE, welche als ein Mittel zur Verbesserung des Gewässerschutzes und zur Absicherung der Trinkwasserressourcen eine Tarifgestaltung nach dem Kostendeckungsprinzip vorsieht. Nach vielen und heftigen Kritiken am neoliberalen Kostendeckungsprinzip wurde besagter Artikel 9 in der Direktive wesentlich abgeschwächt und seine Umsetzung in nationales Recht als nicht zwingend angesehen, wenn ein Staat andere Mittel anwendet, um die Umweltziele zu erreichen.

Das Luxemburger Wassergesetz von Innenminister Halsdorf (CSV) geht aber viel weiter als die ursprüngliche Wasserrahmenrichtlinie. Das Kostendeckungsprinzip wurde hier als unantastbares Prinzip festgeschrieben: neben dem Prinzip des „pollueur-payeur“ (welches die Direktive vorsah) wird das Prinzip des „utilisateur-payeur“ (von dem in der Direktive kein Wort steht!) als zweite Leitlinie festgehalten. Der Bürger wird damit vollends zum Konsumenten der Ware Wasser degradiert, der alle mit Wasserverbrauch verbundenen Kosten übernehmen muss.

Die Umsetzung des Gesetzes durch die Gemeinden hatte massive Preissteigerungen für die Bürger zur Folge. Die immer schon bestehenden Unterschiede in den Tarifen zwischen den einzelnen Gemeinden wurden durch die auferlegte Preisexplosion noch verschärft, zu Ungunsten v.a. von Landgemeinden. Zurzeit reichte die reale kostendeckende Tarifspanne zwischen 4€ und 12€ pro m3 Wasser- und Abwasserverbrauch. Der Minister hat daraufhin den Wasserpreis „harmonisiert“, d.h. auf max. 7€ gedeckelt. Gnädigerweise verbietet das Wassergesetz den Gemeinden nicht, gezielten Personengruppen eine Ermäßigung / Subvention zuzugestehen.
Dagegen fehlen seitens des Ministeriums jegliche Zielsetzungen in welcher Höhe und durch welche gezielte Maßnahmen, der Wasserverbrauch sinken könnte.

Gegen das Kostendeckungsprinzip und für ein universelles Grundrecht auf Wasser- und Abwasserversorgung.
Der Zugang zu Wasser und Abwasser muss als universelles Recht für jeden gewährt sein. Die öffentliche Hand ist Garant dieses Rechts. Genauso wie der Zugang zu Schulen für alle unabhängig der sozialen Situation garantiert wird, so muss dies auch bei der Wasserversorgung sein. Es ist deshalb nötig, dass die öffentliche Hand die Investitionen in Erhalt und Ausbau der Netze und Wasserschutzmaßnahmen ko-finanziert und nicht seinen Bürgern kostendeckend verrechnet (was nicht nur einseitig, sondern auch ökologisch zweifelhaft und sozial ungerecht ist). Warum sollte ein Prinzip das für den Ausbau und Erhalt des Straßennetzes gilt, nicht auch für das Wassernetz gelten.

Déi Lénk lehnen die Einführung eines kostendeckenden Einheitspreises im ganzen Land entschieden ab.

– Dies wäre ein weiterer inakzeptabler Schritt in Richtung Liberalisierung der Wasserwirtschaft. Ein gut unterhaltenes Netz mit hunderttausenden von Kunden, die hohe kostendeckende Preise zahlen wären ein gefundenes Fressen für multinationale Firmen. Selbst die Wasserverwaltung gibt in ihren Schlussfolgerungen zu bedenken: « S’y ajoute le risque d’une reprise de cet opérateur par une multinationale ce qui placerait l’Etat en tant qu’autorité de contrôle dans une situation peu confortable. » Die Tatsache, dass einer der ministeriellen Vorschläge darin besteht, eine kommerzielle Firma zwecks Verwaltung des gesamten Netzes zu gründen, zeigt welchen Geistes Kind diese Maßnahme ist.

– Die demokratisch gewählten Gemeindevertreter verlören die Souveränität über die kommunale Wasserpolitik. Dabei sind es die Gemeinden, die am besten geeignet sind, den Erhalt und Ausbau der Wassernetze zu planen, zu verwalten und die Preispolitik autonom zu gestalten. Der Wasserpreis würde somit zu einem rein administrativen Akt degradiert.

– Ein kostendeckender Einheitspreis bedeutete eine weitere Erhöhung der Wasserpreise für 89% der Bevölkerung. Dabei sind es bereits jetzt zu einem großen Teil diese „prix administrés“, welche die Inflation anheizen und zu Kaufkraftverlust führen.

– Das Kostendeckungsprinzip widerspricht dem universellen Recht eines jeden Menschen auf Zugang zum lebenswichtigen Grundbedürfnis Wasser. Für jene, die es sich leisten können, bleibt der Preis ein Klacks, für viele bedeutet der kostendeckende Wasserpreis einen beträchtlichen finanziellen Mehraufwand.

– Die strikte Anwendung des Kostendeckungsprinzips schafft kaum ökologische Anreize. Da der kostendeckende Wasserpreis zu 70% aus Fixkosten besteht, würde ein sparsamerer Wasserverbrauch nur dazu führen, dass der Wasserpreis irrsinnigerweise weiter ansteigt.

– Die vorgeschlagene Querfinanzierung kommerzieller Aktivitäten durch die Bürger mittels Wasserpreis ist abzulehnen.

– Es obliegt dem Ermessensspielraum der Gemeindeverantwortlichen Höhe und Personenkreis eines eventuellen Sozialtarifs festzulegen.

Alternative:

Die Gestaltung des Wasserpreises muss verschiedenen Kriterien entsprechen:

1. Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Ware. Es muss von öffentlicher Hand lokal und demokratisch verwaltet werden und darf nicht nach einer merkantilen Logik berechnet werden. 
2. Wasser ist ein universelles Menschenrecht. Sein Zugang muss derart gestaltet werden, dass er unabhängig von der sozialen Situation für jeden garantiert ist.
3. Wasser muss geschützt und die Nutzung dieser Ressource nachhaltig gestaltet werden. Verschwendung der Ressource muss geahndet werden.

Déi Lénk fordern deshalb:

1. Die Wasserversorgung gehört in den Aufgabenbereich der Gemeinden. Entscheidungen über Investitionen, Verwaltung, Erhalt und Ausbau des Wasser und Abwassernetzes, Gestaltung der Preise und eventuelle soziale Ermäßigungen müssen vom demokratisch gewählten Gemeinderat getroffen werden;
2. Das Wassergesetz von 2008 muss dahingehend geändert werden:
– Das Kostendeckungsprinzip darf nicht mehr Leitprinzip der Wassertarife bei Haushalten sein;
– Anstelle wird die Staffelung des Wasserpreises ermöglicht und nach folgendem Modell in drei Stufen angeregt:

Subventionierte Grundmenge

 Orientierung am realen Preis bis zum Durchschnittsverbrauch

 Ökologischer Tarif ab überdurchschnittlichem Verbrauch

– Besondere Lasten (geografische Situation, besondere Wasserschutzmaßnahmen, etc.) werden vom Staat bezuschusst.
3. Die Aufstellung nachvollziehbarer Zielsetzungen bezüglich der Einsparung von Wasser
4. Die Aufstellung eines öffentlichen Maßnahmenkatalogs zur Förderung der Einsparpotentiale

Der gestaffelte Wasserpreis (Modell déi Lénk)

Täglicher Pro-Kopf-Verbrauch:
0 – 50 Liter: Gratis
50 – 150 Liter: Orientierung am reellen Preis
ab 150 Litern: doppelter Preis

– Festlegung eines universellen Grundrechts auf Wasser für tägliche Grundbedürfnisse.
– Erhöhter Preis bei überdurchschnittlichem Verbrauch.
– Höherer ökologischer Lenkungsgrad: das Sparen wird deutlicher belohnt, der übermäßige Verbrauch wesentlich teurer.
– Das individuelle Verhalten bestimmt viel stärker den Endpreis.
– Universeller Grundpreis verhindert die Schaffung künstlicher Abhängigkeit und damit verbundener Almosenpolitik.

Proposition de décision
Pour la gestion communale et publique de l’eau

Le conseil communal;

• Vu les réflexions, propositions et questions envoyés par le Ministre de l’Intérieur aux bourgmestres pour avis jusqu’au 28 février 2013 ;
• Considérant la réaffirmation de la compétence communale dans la loi de 2008 sur la protection et la gestion de l’eau ;
• Tenant compte du fait que les communes sont les meilleures placées pour assurer la gestion de l’eau et l’exploitation des infrastructures y afférentes en cohérence avec le développement urbain, la protection des sources et la protection de l’environnement ;
• Considérant l’initiative citoyenne européenne (ICE) «right2water» pour garantir un accès universel à l’eau et à l’assainissement ;
• Considérant que des villes comme par exemple Karlsruhe en Allemagne appellent leurs
citoyens et citoyennes à signer la pétition de l’ICE mentionnée ;
• Estimant qu’une prise de position de notre Ville par rapport à cette thématique, aussi bien dans son contexte national que dans son contexte européen est un acte de responsabilité pour les générations futures ;

Invite le Collège des Bourgmestre et Echevins

• À répondre par la négative à la question principale relevée par le Ministre de l’Intérieur et
l’Administration de la Gestion de l’Eau, qui demande «Êtes-vous en faveur de l’introduction d’une tarification unitaire de l’eau?»
• À motiver cette réponse par le fait que la tarification unitaire de l’eau nécessitera selon le Ministère de l’Intérieur une exploitation centralisée de l’eau et que par contre la commune est la mieux placée pour l’exploitation de l’eau au niveau communal, sur différents niveaux: gestion des travaux sur l’infrastructure, développement durable (PAG, protection des sources,…)
• À motiver cette réponse par l’autonomie communale qui assure un contrôle démocratique
des citoyens et citoyennes sur la gestion de l’eau et garantit ainsi un approvisionnement de qualité en eau potable et une gestion appropriée de l’assainissement;
• D’insister que les compétences, responsabilités et contrôles de l’approvisionnement en eau destinée à la consommation humaine, y compris les infrastructures,, restent du domaine des communes;
• À appeler les citoyens et citoyennes de la Ville de Differdange de signer la pétition de l’ICE qui demande que : 1. Les institutions européennes et les États membres soient tenus de faire en sorte que tous les habitants jouissent du droit à l’eau et à l’assainissement.
2. L’approvisionnement en eau et la gestion des ressources hydriques ne soient pas soumis aux « règles du marché intérieur » et que les services des eaux soient exclus de la libéralisation.
3. L’Union européenne intensifie ses efforts pour réaliser l’accès universel à l’eau et à l’assainissement.

Conférence de presse de déi Lénk sur la politique communale

Die Arbeitsgruppe « Gemeindepolitik » von déi Lénk hat nach dem guten Abschneiden bei den letzten Gemeindewahlen zu ihrer ersten Pressekonferenz geladen.

Thema war die finanzielle Situation der Gemeinden, die in einer schwierigen Wirtschaftlage und ständig neuen Austeritätsmaßnahmen über immer weniger finanzielle Mittel verfügen. Dies, so David Wagner, sei bedauerlich, da die Aufgabe der Gemeinden sich nicht nur auf Verwaltung beschränke, sondern auch in der aktiven, lokalen Politikgestaltung liege. Um diese Rolle zu erfüllen müssten die Gemeinden verstärkt die ihnen gesetzlich zugesicherten Einnahmequellen nutzen, nämlich die Gewerbesteuer und die Grundsteuer, so der Gemeinderat aus Luxemburg.

In Bezug auf die Gewerbesteuer bedauerte Justin Turpel, dass es in der Hauptstadt und den umliegenden Gemeinden bisher keine Gespräche über eine mögliche Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer gegeben hat, so wie die Fraktion von déi Lénk es im Januar vorgeschlagen hat. Die lokale Steuerpolitik, so Justin Turpel, sei stark von Wettbewerbsbedenken dominiert, die allmählich zu einer Erosion der Steuereinahmen der Gemeinden führten und somit dringende Investitionen unmöglich machten. Dabei zeige sich in vielen Südgemeinden, wie zB in der Gemeinde Esch, die durch eine leichte Erhöhung des Hebesatzes 3,5 Millionen € Mehreinnahmen verzeichnen wird, welche finanziellen Mittel eine Erhöhung der Gewerbesteuer in die Gemeindekassen zu spülen vermag. In der Hauptstadt würde eine leichte Anhebung des Hebesatzes von heute 225% auf 275% einer Mehreinnahme von insgesamt 114,5 Millionen € auf einen Schlag bedeuten. Auf diesem Weg könnten auch die Bürger entlastet werden, die seit Jahren für sämtliche finanziellen Engpässe in den Gemeindehaushalten aufkommen mussten.

Ähnlich sähe es bei der Grundsteuer aus, so Gary Diderich, Gemeinderat in Differdingen. Ihr Hebesatz bliebe seit Jahren unangetastet, obwohl ihr Anteil an den gesamten Einnahmen der Gemeinden von 5,5% im Jahr1970 auf 1,5% heute gefallen sei. Diese Entwicklung sei vor dem Hintergrund der blühenden Baulandspekulation und der sich zuspitzenden Wohnungsnot in Luxemburg nicht mehr tragbar, weshalb sich déi Lénk für eine progressive und sozial verträgliche Erhöhung dieser Steuer ausspricht. Die so gewonnenen Mehreinnahmen könnten dann zum Beispiel in den dringend erforderlichen Bau von Sozialwohnungen fließen.

Ein zentrales Thema auf Gemeindeebene ist für déi Lénk die direkte Bürgerbeteiligung, auf die Justin Turpel am Ende der Pressekonferenz einging. So hat déi Lénk Stad die Einführung eines Bürgerhaushalts bereits im Gemeinderat vorgeschlagen, sei bisher aber noch auf wenig Resonanz gestoßen. Dabei zeigten die Erfahrungen aus zahlreichen Städten, dass eine derartige Teilhabe an den Entscheidungen die Demokratie und die Legitimität der Entscheidungsträger stärke. déi Lénk wird diese Forderung weiterhin in die politische Debatte einbringen und auch bei zukünftigen Raumplanungs- und Bauprojekten die direkte Konsultation der Bürger befürworten.

(Mitgeteilt von déi Lénk)

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