CGFP – JA/NEIN Fragen

Wahlprüfsteine der CGFP– Antworten déi Lénk

Zehn Mal ein klares Ja oder Nein

1. Bekennt sich Ihre Partei zum partikularen Statut der öffentlich Bediensteten, deren statutarisches Dienstverhältnis für die CGFP die Grundvoraussetzung für das geordnete Funktionieren der staatlichen Institutionen ist, als solches grundsätzlich erhalten bleiben und gemäß seinen eigenen Prinzipien weiterentwickelt werden muss?

Ja

2. Bestätigen Sie, dass auch in Zukunft ausschließlich mit der CGFP, der einzigen national repräsentativen Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst, Verhandlungen wie z.B. über die Besoldungspolitik oder das statutarische Dienstrecht geführt werden müssen und dass die daraus resultierenden Vereinbarungen nach den Prinzipien der Sozialpartnerschaft verbindlichen Charakter haben?

– Nein, jede repräsentative Gewerkschaft im öffentlichen Dienst soll für ihren Teilbereich die Besoldungspolitik mit verhandeln (CGFP beim Staat, FGFC und Landesverband bei den Gemeinden, Landesverband und Syprolux bei den CFL, …);
– Ja, die daraus resultierenden Vereinbarungen müssen verbindlichen Charakter haben.

3. Ist Ihre Partei entschlossen, den Zugang zum öffentlichen Dienst sowohl für Beamte als auch für Angestellte strikt und konsequent nach den gesetzlich festgelegten, sachlichen, gerechten, die Chancengleichheit wahrenden Ausschreibe- und Ausleseverfahren zu gewährleisten?

Ja

4. Ist Ihre Partei, entsprechend dem von der CGFP und der Regierung 2007 ausgehandelten Besoldungsabkommen bestrebt, dem durch die fahrlässige Politik der Vergangenheit entstandenen Wildwuchs im Bereich der sogenannten öffentlichen Einrichtungen (,,établissements publics”) Einhalt zu gebieten?

Ja

5. Stimmt Ihre Partei der Forderung der CGFP zu, dass das sogenannte „Ajustement“, d.h. die automatische Anpassung der Renten und Pensionen an die allgemeine Entwicklung des Lohnniveaus, als eine erhebliche soziale Errungenschaft völlig normal im gewohnten Zwei-Jahres-Rhythmus zu Gunsten der Ruheständler zu erfolgen hat?

Ja

6. Teilt Ihre Partei die Ansicht der CGFP, dass eine maximale Indextranche, d.h. ein „gedeckelter Index“, alles andere als sozial ist und zusätzlich den Erhalt der Kaufkraft aller Arbeitnehmer sowie den sozialen Frieden und die globale Gehälterstruktur in Frage stellt?

Ja

7. Ist Ihre Partei bereit, erneut eine gesetzliche Regelung einzuführen, damit die Steuertabelle an die Inflation angepasst werden kann, um so die schleichende Steuererhöhung zumindest teilweise auszugleichen?

Ja

8. Spricht sich Ihre Partei bei der Krankenversicherung, genau wie die CGFP, prinzipiell gegen Verschlechterungen der staatlichen Krankenkassenleistungen aus?

Ja

9. Das nationale Wahlrecht sollte der CGFP zufolge exklusiv den Staatsangehörigen vorbehalten bleiben, umso mehr alle Möglichkeiten geschaffen wurden, um die luxemburgische Nationalität zu erwerben. Ist das auch der Standpunkt Ihrer Partei?

Nein, jeder der in Luxemburg wohnt und arbeitet soll nach einer festzulegenden Zeit auch politisch mitbestimmen und an Wahlen teilnehmen können.

10. Teilen Sie die Befürchtung der CGFP, dass bei fortschreitender Weiterentwicklung der europäischen Integration die Staatsfähigkeit der Mitgliedstaaten zunehmend in Frage gestellt wird und die Nationalparlamente ihre Befugnisse und Souveränitätsrechte zusehends verlieren, falls weitere nationale Kompetenzen zugunsten überstaatlicher Behörden und Strukturen verlagert werden?

Ja

CGFP – Besoldungsabkommen

Wahlprüfsteine der CGFP– Antworten déi Lénk

2. Besoldungsabkommen

Auf Grund wechselnder wirtschaftlicher und finanzieller Voraussetzungen gab die CGFP ihre Zustimmung, das im Juli 2011 eingegangene Besoldungsabkommen zeitlich zu verschieben: Die Auszahlung einer Einmalprämie von 0,9 Prozent des Jahresgehalts erfolgt somit erst im Juli 2014, eine Anhebung des Punktwertes um 2,2 Prozent wurde gar auf 2015 verlegt.
a) Gibt Ihre Partei heute die feste Zusage, dass das Abkommen in dieser Form und nach diesem Zeitplan umgesetzt wird?

Die von Regierungsseite vorgeschobenen Argumente zur Verschiebung des Abkommens von Juli 2011 auf Juli 2014 waren schon mehr als fragwürdig. Dieses Abkommen muss jetzt ohne Wenn und Aber umgesetzt werden.

b) Teilt Ihre Partei die Meinung der CGFP, dass es sich beim geplanten Reformvorhaben im öffentlichen Dienst und bei dem im Juli 2011 ausgehandelten Besoldungsabkommen um ein gebündeltes Maßnahmenpaket handelt, das so nur in seiner Gesamtheit umgesetzt werden kann?

déi Lénk sind der Meinung, dass das Besoldungsabkommen auf jeden Fall in Kraft treten muss, auch dann, wenn Teile des Reformvorhabens nicht umgesetzt würden.

CGFP – Reformvorhaben im öffentlichen Dienst

Wahlprüfsteine der CGFP– Antworten déi Lénk

1. Reformvorhaben im öffentlichen Dienst

Wesentliche Teile der Reform des Beamtendienstrechts sollten bereits zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Nach schwierigen und jahrelangen Verhandlungen hatte die CGFP mit ihrem Dienstherrn einen für beide Seiten annehmbaren Kompromiss ausgearbeitet, der zumindest in weiten Teilen denen im Parlament seit längerem hinterlegten Gesetzentwürfen entspricht.
a) Ist Ihre Partei entschlossen, diesen Kompromiss nach den Wahlen umgehend im Parlament zur Abstimmung zu bringen, ohne vorher wesentliche und bereits ausgehandelte Teile der Reform erneut in Frage zu stellen?

Alle positiven Verbesserungen, die vereinbart wurden (Revalorisierung verschiedener Laufbahnen, Harmonisierung der Aufstiegsmöglichkeiten, …), sollen so schnell wie möglich im Parlament zur Abstimmung gebracht werden. Wir werden sie selbstverständlich unterstützen. Verschiedenen Verschlechterungen – wie der Kürzung der Anfangsgehälter und Entschädigung während der „Stage“-Zeit, der undifferenzierten Verlängerung der „Stage“-Zeit auf 3 Jahre, dem geplanten Bewertungssystem, den Übergangsbestimmungen bei der Revalorisierung verschiedener Laufbahnen … – werden déi Lénk nicht zustimmen.

b) Es bleibt für die CGFP weiterhin unannehmbar, dass die Entschädigungen für angehende Beamte während der dreijährigen “Stage”-Zeit auf einmal nicht mehr aufgrund des eigentlichen Einstiegsgehaltes (Gehaltsstufe 4), sondern auf der Grundlage einer niedrigeren Ausgangssituation (Stufe 3) berechnet werden sollen. Teilt Ihre Partei die Meinung der CGFP, dass dieser Knackpunkt zu Gunsten der zahlreichen Anwärter zum Staatsdienst umgehend zu beseitigen ist, damit das Reformvorhaben im Interesse beider Verhandlungspartner schnellstmöglich und so wie abgemacht umgesetzt werden kann?

déi Lénk wehren sich gegen jegliche Verschlechterung der Anfangsgehälter, sowohl in Bezug auf die die Referenzgehaltstufe, wie auch in Bezug auf die Anerkennung der Vordienstzeit („bonification d’ancienneté“), wo die Stage-Jahre und „nicht gearbeitete“ Jahre nicht mehr anerkannt werden.

Der Sozialabbau im öffentlichen Dienst geht weiter!

Dei Lénk stellen fest, dass das Resultat der Verhandlungen über Gehälter und Gehälterreform zwischen der Regierung und der CGFP einen weiteren Schritt in Richtung Sozialabbau seitens der CSV-LSAP Regierung darstellt. Der europäische und internationale Druck auf die Arbeitsverhältnisse von Staatsbeamten hat sich nun auch in Luxemburg durchgesetzt.

Die Geschädigten sind, vorerst, vor allem die Jugendlichen die neu in den staatlichen Arbeitsdienst einsteigen sollen. Nicht nur dass ihre Probezeit von zwei auf drei Jahre verlängert wurde und sie somit ein Jahr mehr in Ungewissheit leben, was ihre feste Einstellung angeht, nein, das Praktikantengehalt wird durch eine “indemnité de stage“ ersetzt, die auf 80 beziehungsweise 90% des Einstiegslohns gekürzt wird. Dies wird auch, im negativen Sinn, ein Signal für den Privatsektor sein, um zukünftige gewerkschaftliche Forderungen abzulehnen.

Auch die neuen Bewertungskriterien reduzieren sich fast ausschließlich auf die Praktikanten. Dass die Krisensteuer abgeschafft wurde, hat nichts mit diesen Verhandlungen zu tun, sondern entstand auf Druck und Kritik der Gewerkschaften und der linken politischen Kräften.

Schlussendlich würden déi Lénk es begrüßen, wenn in Zukunft alle Gewerkschaften, die im staatlichen, parastaatlichen und assimilierten Sektor tätig sind, mit an den Verhandlungen beteiligt werden würden.

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