Bei den Studienbeihilfen kommt es vier Jahre nach der großen Reform erneut zu einem Paradigmenwechsel: wollte die vorige Regierung die Studenten als eigenständige Personen betrachten, so werden sie in Zukunft wieder von ihren Eltern abhängig sein, und zwa r aus Gründen budgetärer Einsparungen. Da die Kinder der Grenzgänger nicht von Studienbeihilfen ausgeschlossen werden dürfen, und die neue Regierung den Gesamtkostenpunkt von 178 auf 109 Millionen Euro im Jahr herabsetzen will, sollen die Studenten ab Wintersemester 2014 weniger Hilfe in Form von Stipendien („Bourse“) erhalten, dafür aber verstärkt auf Bankdarlehen zurückgreifen. Dabei liegt der Basisbetrag des künftigen Stipendiums von 2.000 Euro jährlich bei Familien, die mehrere Kinder zu Lasten haben, noch unter dem Betrag, den sie bis zum Jahre 2010 in Form von Kindergeld erhalten haben! Damit will die Regierung deutlich machen, dass künftig auch in Bezug auf das Kindergeld gespart werden wird …
Der zweite Teil des künftigen Stipendiums ist vom Einkommen der Familie abhängig. Dabei spielt die Anzahl der versorgungspflichtigen Kinder im Haushalt laut Regierungsprojekt allerdings keine Rolle. Der dritte Teil, der sogenannte Mobilitätsanteil, wird laut „Erasmuskriterien“ verwaltet (Studium in einem andern Land als dem Wohnsitz und dort Miete zahlen).
Dass viele Studenten, wenn sie von der Uni zurück sind, immer öfters trotz Hochschulabschluss nicht genug verdienen, um für ihren Lebensunterhalt zu sorgen und Studiendarlehen zurückzuzahlen, bleibt unberücksichtigt.
Von den Fällen der Jahre 2010 bis 2013, wo den Kindern von Grenzgänger das Stipendium, auf das sie laut EU-Rechtsprechung Anrecht hatten, verweigert wurde, will die Regierung derzeit nur denjenigen ihren Anspruch Genüge tun, die dies vor Gericht eingeklagt haben (Kostenpunkt 9 Millionen Euro); diejenigen, die einen Antrag gestellt hatten, jedoch kein Gerichtsverfahren in die Wege geleitet haben, sollen leer ausgehen (Ersparnis von 45 Millionen Euro!).
Déi Lénk meinen, dass der universelle Betrag des Stipendiums, unabhängig von sozialen und Mobilitätskriterien, viel zu niedrig ist, um jedem sein Recht auf ein Studium zu gewährleisten. Wir sollen nicht vergessen, dass Investitionen in die Bildung nicht als Unkosten oder Defizit, sondern als wichtige Zukunftsinvestition gewertet werden sollen. Das notwendige Geld dazu soll über eine Reichensteuer abgedeckt werden, da nur so der notwendige soziale Ausgleich gewährleistet werden kann.
Mitgeteilt von déi Lénk am 3. März 2014