Parlamentarische Anfrage betreffend die polizeiliche Zusammenarbeit und den Austausch von Personendaten im Kontext des G20-Gipfels in Hamburg

Sehr geehrter Herr Präsident,

Ausgehend von Artikel 80 des internen Reglements der Abgeordnetenkammer möchte ich der Regierung nachstehende Fragen betreffend den Austausch von Personendaten im Kontext des G20-Gipfels in Hamburg stellen.

In der Antwort auf eine schriftliche Frage des deutschen Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko vom 12. Juli 2017 betreffend die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit beim G20-Gipfel in Hamburg (Arbeitsnummer 7/77, Monat Juli 2017), hat das deutsche Bundesinnenministerium folgendes mitgeteilt:

„Im Übrigen wurden anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg vom Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Funktion als Zentralstelle Personendaten über polizeibekannte linke Aktivisten mit dem Ausland ausgetauscht. Dieser Austausch fand vor allem mit den PWGT-Stellen (Police Working Group on Terrorism) der folgenden Staaten statt und diente der Verhütung und Verfolgung von Straftaten im Kontext des G20-Gipfels: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Italien, Island, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und die Vereinigte Staaten von Amerika. Die Ansprechpartner sind dabei jeweils die nationalen Polizeibehörden der genannten Staaten.“ ([1])

„Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse aus Anlass des G20-Gipfels im Fachbereich Linksextremismus mit Sicherheitsbehörden der in der Anlage (VS-Vertraulich) befindlichen Behörden anderer Staaten personenbezogene bzw. -beziehbare Daten ausgetauscht.“(gleiche Quelle)

In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen an die Regierung richten:

1) Stimmt es, dass das Bundeskriminalamt (BKA) Personendaten anlässlich des G-20 Gipfels in Hamburg mit den Polizeibehörden in Luxemburg ausgetauscht hat?

2) Wurden diesbezügliche Personendaten von anderen Luxemburger Behörden (HCPN – Haut-Commissariat à la protection nationale, SRE, …) mit deutschen Behörden (BKA – Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, …) ausgetauscht (bitte für jede Behörde getrennt erläutern)?

3) Wurden in diesem Zusammenhang Personendaten mit Europol ausgetauscht? Und wenn ja von welcher Luxemburger Behörde? Welche Rolle spielte Europol im Zusammenhang mit der „Verhütung und Verfolgung von Straftaten im Kontext des G20-Gipfels“?

4) Welche Rolle spielte in diesem Zusammenhang die erwähnte PWGT in Luxemburg? Wem ist die PWGT in Luxemburg untergeordnet und auf welcher legalen Basis funktioniert sie?

5) Gibt es eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der PWGT-Stellen? Wenn Ja, auf welcher legalen Basis beruht diese Zusammenarbeit?

6) Stimmt die Annahme des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko, dass die PWGT-Stellen seit der Einführung von Europol über keine ausreichende legale Basis mehr verfügen?

7) Wie definieren die Luxemburger Behörden: „linke Aktivisten“; „polizeibekannte linke Aktivisten“; „linke Aktivisten, die im Kontext des G20-Gipfels Straftaten begehen könnten“?

8) Werden in Luxemburg linke Aktivisten polizeilich erfasst, und wenn ja von welcher Behörde? Gehören die Daten des SRE zur polizeilichen Erfassung von Personen? Gehören Aktivitäten des SRE zur polizeilichen Überwachung? Werden linke Aktivisten überwacht? Wenn ja, zu auf Basis welcher Verdachtsmomente? Um wie viele Personen handelt es sich im Zeitraum der letzten drei Jahre? Welcher politischen Strömung/Sensibilität gehören diese Personen an?

9) In seiner Antwort auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko erwähnt das Bundesinnenministerium:

„Die Bundespolizei hat im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung anlässlich des G20-Gipfels anlassbezogen einen polizeilichen Informationsaustausch mit den zuständigen grenzpolizeilichen Behörden aller Nachbarstaaten zu Deutschland durchgeführt. (…) Im Rahmen dieses Informationsaustausches wurden auch personenbezogene Daten verwendet, die für die Durchführung der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung notwendig waren.“ (gleiche Quelle)

Haben luxemburgische Behörden sich an dem besagten polizeilichen Informationsaustausch mit der deutschen Bundespolizei beteiligt und wurden im Rahmen dieses Informationsaustausches auch personenbezogene Daten verwendet? Wenn ja, welche luxemburgischen Behörden waren an diesem Informationsaustausch beteiligt und was war der genaue Inhalt dieser Zusammenarbeit? Wurden im diesem Zusammenhang Personendaten ausgetauscht, die nicht schon in den vorhergehenden Fragen behandelt worden sind?

10) Wie sind die Aufbewahrungsfristen personenbezogener Daten bei den einzelnen Behörden geregelt? Welches Recht auf Zugang zu den Daten haben die Betroffenen bei den jeweiligen Behörden? Wann werden diese Daten bei den jeweiligen Behörden gelöscht? Was wird archiviert? Auf Grund welcher Kriterien wird entschieden was gelöscht wird und was nicht?

11) Stimmt es, dass in diesem Zusammenhang „polizeiliche Verbindungsbeamte“ aus Luxemburg oder andere Vertreter von Luxemburger Behörden anlassbezogen in Deutschland weilten? Wenn ja, um welche Behörden handelt sich und was war die Anzahl der Beamten je Behörde? Was war deren genaue Aufgabe? Wurde dabei ebenfalls Personendaten ausgetauscht? Auf welcher legalen Basis wurden dieser Austausch von Beamten und ggf. Personendaten wahrgenommen?

Hochachtungsvoll,

David Wagner

 

[1] http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/1003-austausch-von-personendaten-von-polizeibekannten-linken-aktivisten-vor-dem-g20-gipfel

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