Null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen.

Ein weiteres Thema, das hohe Wellen schlug ist das Thema der häuslichen Gewalt und die diesbezügliche Gesetzesänderung.

Die ziemlich fortschrittliche Gesetzgebung, die den Opferschutz garantierte, sollte in verschiedenen Punkten angepasst werden, um die Praxis der in diesem Bereich arbeitenden sozialen Dienste zu berücksichtigen. Aber die Regierung „verschlimmbesserte“ und ihre Vorschläge trafen auf Widerstand. Die abmessbare Bannmeile von 100m, was bedeutete, dass der Täter seinem Opfer nicht näher als 100 m treten durfte, wurde abgeschafft. Zudem hat der Täter jetzt die Möglichkeit, Rekurs gegen die Wegweisung einzulegen. Es stellt sich die Frage nach der Zweckmäßigkeit dieser Maßnahme: Ohnehin dauert die Wegweisung nur maximal 14 Tage, und es handelt sich nicht um ein gerichtliches Urteil sondern um eine Sofortmaßnahme, um das Opfer zu schützen. déi Lénk sind der Meinung, dass der Opferschutz prioritär ist in Fällen häuslicher Gewalt, die in 95% der Fälle an Frauen verübt wird. Es ist ein Hohn, wenn die Chancengleichheitsministerin in diesem Fall „gleiche Chancen“ für Opfer und Täter befürwortet.

Schwangerschaftsabbruch: Frauen sollen frei entscheiden.

Die CSV-LSAP Regierung hat zwar die Abtreibungsgesetzgebung geändert, aber nicht zu Gunsten der Frauen: Das Gesetzprojekt hat die fortschrittlichen Frauenorganisationen sowie den Planning Familial auf den Plan gerufen, die mehrere Kritikpunkte formulierten. Die Änderung bewegt sich noch immer im Rahmen des Strafgesetzbuches. Der freiwillige Schwangerschaftsabbruch bleibt in dieser Logik ein Verbrechen und steht als solches unter dem Kapitel: „Verbrechen gegen die Familienordnung und die öffentliche Moral“. Prinzipiell hat die Frau also nicht das Recht selbst zu bestimmen, sie kann nur in Ausnahmefällen den Eingriff vornehmen lassen.
Es handelt sich nach wie vor um eine Indikationslösung, denn ohne Grund ist der Schwangerschaftsabbruch auch in den ersten zwölf Wochen nicht erlaubt. Im Gegenteil – die Frau muss in Zukunft eine obligatorische Konsultation bei einem psychosozialen Dienst über sich ergehen lassen, ehe sie den Eingriff vornehmen lassen kann. Wenn Herr Bodry in dieser Gesetzesänderung eine „verkappte Fristenlösung“ sieht, können wir ihm nicht Recht geben.
déi Lénk wollen den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch streichen.
Das Recht auf Selbstbestimmung der Frau muss in dieser Frage im Vordergrund stehen; allein die Frau muss ja auch die Konsequenzen einer unerwünschten Schwangerschaft tragen. Deshalb sind wir für die freie Entscheidung der Frau in den ersten 12 bis 14 Wochen – und wenn die Frau es wünscht, auch für die Möglichkeit einer psychosozialen Unterstützung bei der Entscheidung.

déi Lénk participera au Gay Mat 2012

Comme chaque année, samedi prochain, le 14 juillet, déi Lénk participera avec un stand d’information au « Gay Mat » à Esch. Notre devise: “Je suis ce que je veux être: l’égalité reste à gagner!” La raison de cet événement, célébré annuellement est de fêter la diversité sexuelle mais aussi de sensibiliser la société au sujet des nombreuses discriminations qui persistent toujours contre les personnes déviant de la norme « traditionnelle ». Rendez-vous à partir de 14h00 à la Place de l’Hôtel de Ville à Esch. Venez participer nombreuses et nombreux à cet événement et donner un coup de main à notre stand.

Pour plus d’informations: www.gaymat.lu

Voici notre flyer qui sera distribué samedi:

Gemeinsame Stellungnahme von Femmes en détresse und déi Lénk

Am 14. März trafen sich Delegationen von Femmes en détresse und déi Lénk zu einem Meinungsaustausch über das Gesetzesprojekt 6181 zur häuslichen Gewalt, insbesondere hinsichtlich der jüngsten Veränderungen des Textes durch die Regierung.

Femmes en détresse machten hierbei klar, dass die ursprüngliche Fassung des Gesetzestextes auf den in der Praxis gesammelten Erfahrungen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes von 2003 basiere, und vereinzelte Mängel positiv zu beheben versuche. Die auf offensichtlichen Druck konservativer Kräfte veränderte Fassung des Textes gehe aber eindeutig in eine andere, gefährliche Richtung und beraube das Gesetzesprojekt seiner initialen Wirkung.

Beide Seiten waren sich einig, dass die veränderte Fassung in ihrer jetzigen Form sogar hinter das aktuelle Gesetz von 2003 zurückgehe und einen dramatischen Rückschritt hinsichtlich des Schutzes vor häuslicher Gewalt darstelle: der Opferschutz – eigentlicher Kern des Gesetzes – werde so wieder ausgehöhlt, und zu diesem gehöre in erster Linie auch der Schutz der Kinder.

Insbesondere die vermehrt dem mutmaßlichen Täter zugestandenen Rechte während einer vom Staatsanwalt verordneten Wegweisung von 14 Tagen, setze die Opfer erneut einem enormen Druck aus und könne nicht zu einer Befriedung der Situation beitragen. Völliges Unverständnis löste bei beiden Delegationen u.a. die Streichung der Quantifizierung der Bannmeile aus, sowie der Wegfall der Möglichkeiten einer zwangsweisen Wegweisung oder die Rechtsunsicherheit über den Kreis der Betroffenen.

Sowohl Femmes en détresse als auch déi Lénk fordern die zuständige Kammerkommission deshalb auf, den ursprünglichen, auf den gesammelten Erfahrungen basierenden, Text auf den Instanzenweg zu geben und, wenn durch das destruktive Verhalten des Staatsrates nötig, ein zweites Votum im Kammerplenum in Kauf zu nehmen. Alles andere wäre unverständlich und das Gesetz in seiner bestehenden Form noch diesem Rückschritt vorzuziehen!

(Mitgeteilt von Femmes en détresse und déi Lénk)

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